Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Nr. 5,480. — 
Ministerial-Entschließung vom 29. April 1825, das Gesuch des 
Pharmazeuten N. von Wieslentheid um die Bewilligung zur Eta- 
blirung einer Apotheke in Fladungen, verbunden mit dem Wein-, 
Material= und Spezereihandel betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Es wird der k. Regierung des Untermainkreises, nach Ein- 
sicht des in obenbezeichneter Sache unterm 13. v. Mts. einge- 
sandten, anliegend wieder zurückfolgenden Aktes, gestattet, dem 
Pharmazeuten N. von Wiesentheid eine Apothekers-Concession in 
Fladungen zu verleihen, woferne ohne gleichzeitige Ver- 
leihung von Spezerei-, Wein= und Materialhand- 
lungs= Concessionen, welche mit einer Apotheke 
nicht in Verbindung gesetzt werden sollen, sein Fort- 
kommen gesichert sein wird, während außer dem, dem Bedürf- 
nisse einer Apotheke für Fladungen blos vermittelst Versuchs 
der Etablirung einer Filialapotheke durch einen benachbarten 
Apotheker, abzuhelfen ist. 
Hienach ist das weiter Geeignete zu verfügen. 
München, den 29. April 1825. 
Staatsministerium des Innern. 
An die k. Regierung des Untermainkreises, K. d. J., also ergangen. 
XIX. 
Apotheken-Visitation. 
Nr. 11,102. S. 202. 
Ministerial-Entschließung vom 26. August 1826, Diäten für Apo- 
theken-Visitationen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Da die Apotheken-Visitationen als rein polizeiliche Gegen- 
stände ex oflicio vorgenommen werden müsen so können die 
von dem Landgerichte Ursberg für diese Visitationen in den 
Jahren 1824 und 1826 aufgerechneten Diäten für einen Actuar, 
im Betrage von 6 fl., die Genehmigung nicht erhalten; welches 
der k. Regierung des Oberdonaukreises auf den Bericht vom 
1. d. Mts. hiemit eröffnet wird. 
München, den 26. August 1826. 
Staatsministerium des Innern. 
An die k. Regierung des Oberdonaukreises, K. d. J., also ergangen.
	        
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