Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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c. als gänzlich verdorben der Vernichtung zu Übergeben und 
neu anzuschaffen: (enumerentur die Präparate), 
(oder als gänzlich verdorben, sollten der Vernichtung 
übergeben werden, und sind wegen Einspruchs des Apo- 
theken-Eigenthümers unter doppeltes Siegel der Commission 
und des Apothekers gelegt, folgende Präparate.) 
Ferner fand sich bei dieser Prüfung Anlaß zu folgenden 
besonderen Bemerkungen: (inserentur.) 
8. In dem Aquarium. 
Der hier aufgefundene Vorrath und das Resultat der hie- 
mit vorgenommenen Prüfung ist ebenfalls in der sub lit. A. 
anruhenden Liste genau verzeichnet. 
Hienach sind 
a. als gänzlich fehlend neu anzuschaffen 2c. 2c. (Hier folgen 
die etwa nöthigen Bemerkungen in derselben Art, wie vor- 
stehend bei Untersuchung der Präparate in der Officin an- 
gegeben ist.) 
C. In der Materialienkammer. 
Die in dieser Kammer aufbewahrten Arzueikörper sind 
sammt dem Resultate ihrer Prüfung in der sub lit. A. an- 
ruhenden Liste bereits aufgeführt. 
Hienach sind: 
a. als gänzlich fehlend neu anzuschaffen: u. s. f. (wie oben.) 
D. In dem Kräuterboden. 
Die vorgefundenen Pflanzen sind unter genauer Angabe 
ihrer Beschaffenheit in der sub lit. A. anruhenden Liste auf- 
gezählt. 
Hienach sind: 
a. als gänzlich fehlend 2c. (inser. das Weitere nach obigem 
Schema.) 
II. Untersuchung der Räume und Geräthschaften. 
Im Allgemeinen. 
Nach Vollendung dieser Prüfung wurde sofort zu genauerer 
Besichtigung der Räume und Geräthschaften geschritten, und 
hiebei vorerst im Allgemeinen wahrgenommen was folgt: 
Die Lage der Apotheke ist nach den Himmelsgegenden 
gerichtet.
	        
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