Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Nr. 21,220. FK. 44. 
Ministerial-Entschließung vom 5. September 1848, die Wieder- 
besetzung erledigter Physikats-Stellen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der Beruf des praktischen Arztes und die hieran sich 
knüpfenden Verhältnisse desselben bringen es mehrmals mit 
sich, daß der Eine oder der Andere derselben eine Anstellung 
als Gerichts-Arzt im Allgemeinen nicht wünscht, oder daß die 
Verleihung einer erledigten derartigen Stelle besonderer Umstände 
wegen nicht nachgesucht wird. Hieraus erwachset dem königlichen 
unterzeichneten Staatsministerium mit Rückblick auf die Ministerial- 
Bekanntmachung vom 31. März l. Is. die Nothwendigkeit, sich 
über die allgemeinen oder besonderen Anstellungs -Gesuche der 
praktischen Aerzte zu versichern, damit bei den über die Wieder- 
besetzung erledigter Physikats -Stellen zu erstattenden Anträgen 
mit Rücksichtnahme auf Concursreihe und Qualifikation vie- 
jenigen Bewerber in Vorschlag gebracht werden können, von 
denen eine Ablehnung nicht zu erwarten ist. 
Deßhalb ergehen an sämmtliche königliche Kreisregierungen, 
Kammern des Innern, nachfolgende Aufträge: 
1) Die Ministerial-Ausschreibung vom 1. März 1837, die 
Anzeige der in Erledigung kommenden Physikate betr., besteht 
noch in Wirksamkeit, und ist sich nach derselben auch ferner 
zu achten. 
2) Jede im Regierungs-Bezirke eintretende Erledigung 
einer Physikats-Stelle ist sogleich durch das Kreis-Intelligenz- 
blatt mit dem Beisatze auszuschreiben, daß die Bewerbung um 
diese Stelle, seien es Versetzungs= oder Anstellungs = Gesuche, 
binnen 14 Tagen bei der vorgesetzten kgl. Regierung einzu- 
reichen sind. 
3) Jede außerhalb des Regierungs-Bezirkes vorkommende 
Erledigung ist von jeder kgl. Regierung nach amtlicher Kund- 
machung in gleicher Weise auszuschreiben. 
4) Nach Ablauf dieses Termines hat die begutachtende 
kgl. Regierung ihren Bericht über die Wiederbesetzung nach 
vorgängiger collegialer Berathung in der Art zu erstatten, daß 
unter Einsendung der Duplikate der Vorstellung die Versetz- 
ungs-Gesuche angestellter Aerzte vorerst vorgetragen, diesen die 
Anstellungs-Gesuche praktischer Aerzte und sodann das Gut- 
achten angereiht werden.
	        
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