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Nr. 8175. 8. 46.
Ministerial-Entschließung vom 24. März 1835, das Gesuch des
zum Gerichtsarzte in Eltmann ernannten Dr. N. um Belassung auf
dem Physikate Hilders betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die Königliche Kreisregierung hat dem Gerichtsarzte des
Landgerichts Eltmann, Dr. N., auf das mit Bericht vom
1. I. Mts. vorgelegte, hiebei zurückfolgende Gesuch um Be-
lassung auf dem Physikate Hilders, die Allerhöchst beschlossene
Abweisung mit dem Bemerken zu eröffnen, daß seiner Bitte
um Versetzung in ein milderes Klima des Untermainkreises
durch die Berufung auf das Physikat Eltmann entsprochen
worden sei, daß es jedem Arzte freistehe, bei seinen Anmeldungen
um Beförderung oder Versetzung die Physikate bestimmt zu
bezeichnen, um welche er zu competiren geneigt ist, daß ebenso
zu jeder Stunde eine Modifizirung der eventuellen Gesuche
freisteht, sein eventuelles, nicht gerne präcisirendes Gesuch auch
die Folgen der Nichtpräcisirung zu tragen hat, und daß so
wenig ein seine Wünsche nicht zur Anmeldung und Vormerkung
bringender Arzt eine Berücksichtigung derselben zu erwarten
hat, eben so wenig ein in Folge seiner geäußerten Wünsche
und nach der Fassung seines Gesuches versetzter Beamter eine
Rücknahme der Allerhöchst beschlossenen Versetzung gewärtigen
dürfte, um so mehr, als Versetzungen nach der IV. Verfassungs-
beilage keineswegs von der Ansicht der Betheiligten abhängig
sind, und daß die mehr und mehr einreißende Sitte durchaus
nicht genährt werden darf, Gesuche auf geradewohl zu stellen,
und deren Zweckmäßigkeit erst nach erfolgter Allerhöchster Ge-
nehmigung näherer Prüfung zu unterwerfen.
Die Königliche Kreisregierung wird das gesammte ärzt-
liche Personal ohne Nennung des Anlasses auf diesen Stand-
punkt aufmerksam machen.
München, den 24. März 1835.
Staatsministerium des Innern.
An die Königl. Regierung, des Untermainkreises, K. d. J, also ergangen.