Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Ethnographie; — Jahresstand der Bevölkerung nach Zahl und 
Geschlecht; Geburten und Sterbefälle; — sanitätliche Ent- 
wickelung. 
III. Medizinal-Personale, nämlich 1) promobirte 
Aerzte, Landärzte, Magistri chirurgiae, Chirurgen, Bader älterer 
Ordnung, vor 1843, und neuerer Ordnung, nach 1843 gebildet, 
Zahnärzte und sonstige Specialisten, Apotheker, Hebammen; 
OQualifikation dieses Personales in wissenschaftlicher und prak- 
tischer Beziehung, dann in Hinsicht auf das Benehmen gegen 
das Publikum wie gegen Fachgenossen und auf das allgemeine 
Verhalten; Veränderungen in diesem Personale; — 2) Prüfung 
des niederärztlichen Personales und der Candidaten für ärztliche 
Hilfsdienste; Ergebnisse dieser Prüfungen; — 3) Verhalten 
und Wirken von Aerzten nach dem Systeme der Homöopathie, 
Hydropathie 2c.; — 4) Schlußfolgerungen bezüglich der Sanitäts- 
Verwaltung. 
IV. Aerztliche, chirurgische und geburtshilfliche 
Heilkunde, insbesondere 1) herrschender Krankheits-Charakter 
mit Aeußerung über die wahrscheinliche Ursache sowie darüber, was 
etwa für die Sanitätspflege daraus zu folgern sei; — 2) epidemische, 
endemische und contagiöse Krankheiten nach Charakter, Verlauf, 
Intensität, Therapie, Ursachen und Folgerungen für die Sanitäts- 
pflege; — 3) theoretisch= oder praktisch = wichtigere Fälle in 
ärztlicher, chirurgischer oder geburtshilflicher Praxis; künstliche 
Entbindungen; — 4) Schlußfolgerungen aus dem Vortrage. 
V. Sanitäts-Anstalten zur lokalen, distriktiven oder 
provinzialen Krankenpflege; — zur Behandlung kranker Dienst- 
boten und Gesellen oder Armer in Privat= und Vereins-Anstalten; 
— zur Behandlung von Krankheiten und Gebrechen spezieller 
Art, wie für Blinde, Taubstumme, Kretinen 2c.; — Heilbäder, 
deren Frequenz, ärztliche Leitung, Wirksamkeit und Ruf; — 
heil-gymnastische und orthopädische Anstalten; — Wünsche und 
Vorschläge bezüglich solcher Anstalten. 
VI. Gerichtliche Medizin: Zahl und Art der medizinisch- 
polizeilichen und gerichtlich = medizinischen Fälle überhaupt; — 
specielle Anführung des Wesentlichen von besonders wichtigen 
und seltenen Fällen; — Wünsche und Anträge in dieser 
Beziehung. 
VII. Sanitäts-Polizei: Zustand der Wohnungen und 
Schulhäuser — insbesondere auch in Bezug auf Aborte und 
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Med.-Verordn. 21 Bd
	        
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