184
F. 789.
Allerhöchste Verordnung vom 17. Dezember 1825, die Formation,
den Wirkungskreis und den Geschäftsgang der obersten Verwaltungs-
stellen in den acht Kreisen betr.
#us zu g.
Fünfter Titel.
Medizinalwesen.
F. 51.
Aufrechthaltung und Beförderung der Sanitäts-Anstalten
im Allgemeinen und Wachsamkeit über den Vollzug der hierüber
bestehenden Verordnungen. Sammlung und Zusammenstellung
wissenswürdiger Notizen zur Begründung einer medizinischen
Statistik und Topographie.
§. 52.
Allgemeine Vorkehrungen gegen ansteckende Krankheiten und
Seuchen und gegen deren Verbreitung.
Obere Leitung aller Geschäfte der Schutzpocken = Impfung
und die Controle des Vollzugs in der Art, daß in der Regel
nur mehr summarische Uebersichten für jedes Jahr eingesendet,
und dieselben bei Visitationen mit den Registern der Aerzte und
Pfarrämter verglichen werden, in welchen die geeigneten Cer-
tifizirungen niedergelegt werden müssen.
§. 53.
Wegen Anschaffung und Unterhaltung der Apparate zur
Rettung von Scheintodten ist bei Festsetzung der Etats Vor-
sorge zu treffen, und bei den Visitationen Nachsicht zu pflegen.
Die allgemeine Anordnung und Handhabung der Leichen-
beschau; die oberste Aufsicht auf die Begräbnißplätze, deren
zweckmäßige Anlegung und nothwendige Versetzung mittelst der
Unterbehörden anzuordnen ist.
8. 54.
Oberaufsicht über öffentliche Krankenanstalten, Spitäler,
Siechen-, Irren-, Gebär= und Findelhäuser, mittelst der ge-
hörig zu leitenden Unterbehörden und unter lebendiger Controle
durch periodische Visitationen; ferner die im Kreise gelegenen
Hebammen= und besondern ärztlichen und wundärztlichen Schulen,
Aufnahme in dieselben und Entlassung daraus; Anordnung und
Leitung der desfallsigen Prüfungen; Handhabung der Disciplin
in diesen Schulen.