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8. 55.
Aufsicht auf das gesammte für das Medizinalwesen ange-
stellte Personale, namentlich die Stadt= und Landgerichtsärzte,
und auf die genaue Einhaltung ihrer Instruktionen. Ent-
scheidung allenfallsiger Dienstkonflikte derselben mit andern
Beamten.
Die Aufstellung geprüfter Hebammen, dann befähigter
Thierärzte und bewährter Huf= und Beschlagschmiede ist unter
Vorbehalt der Reklamationen und der Obergewalt zur Abstellung
der Mißbräuche und Fehlgriffe den Unterbehörden zu überlassen,
welche hiebei nicht nur die bestehenden Medizinalverordnungen,
sondern auch die Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Sept. d. J.
zu beobachten haben, wenn mit einer solchen Aufstellung eine
Distriktsumlage verbunden werden soll, oder die Bezirke noch
nicht gebildet wären; auf gleiche Weise bildet sich die Competenz
wegen Versetzung, Entlassung, Bestrafung oder Unterstützung
und Belohnung dieser Personen.
Die Unterbehörden haben die Erledigung von Thierarzt=
stellen durch das Intelligenzblatt des Kreises bekannt zu machen,
und unter Verkündung der mit diesen Stellen verbundenen
Emolumente und Pflichten einen angemessenen Termin für die
Concurrenden festzusetzen.
Die Aufstellung der Nebenärzte.
S. 56.
Die allgemeinen Einleitungen, sowie die durch die Umstände
sich gebietenden besondern Anordnungen zur Unterdrückung
medizinischer Pfuscherei; die oberste Aufsicht gegen unberechtigten
Arznei= und Gifthandel, Zulassung fremder durch den Kreis
reisender Aerzte und Operateurs.
Die Zulassung geprüfter Aerzte, in so ferne sie die erste
oder zweite Note der Befähigung erhielten, zur ärztlichen Praxis,
dann die Regulirung der Badergerechtigkeiten und Ehehaften
wird in die Competenz der Distrikts-Polizeibehörden gelegt,
welche in dieser Beziehung bloße Anzeigeberichte zu erstatten
haben; die Regierungen schreiten hierin nur bei entdeckten Miß-
griffen oder auf besondere Reklamation ein.
Wegen der Bewilligung zur Uebernahme und Verwesung
bestehender und zur Errichtung neuer Apotheken werden die
Competenzverhältnisse durch die zum Vollzuge des Gewerbs-