Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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jenigen Grundsätzen und Vorschriften zu verfahren, welche für 
die Medizinal-Comitéen in der Verordnung vom 8. Dez. 1808 
§. 5 ausgesprochen sind. 
S. 20. 
Sämmtliche Entwürfe werden von dem Proponenten unter- 
zeichnet und von dem Vorstande mit dem Expediatur versehen; 
der Sekretär bemerkt auf denselben den Tag der Sitzung mit 
Hinweisung auf den Nummer des Sitzungsprotokolls, und sorgt 
sodann für die Reinschrift. 
Das Obermedizinal-Collegium berichtet ausschließend an 
das Ministerium des Innern, mit Ausnahme der gerichtlich- 
medizinischen Gegenstände, wo dasselbe an das Staatsministerium 
der Justiz nach den von diesem erhaltenden Aufträgen seine Be- 
richte erstattet. 
§. 21. 
Die Berichte selbst werden in der allgemein vorgeschrie- 
benen Form abgefaßt, und mit der Unterschrift des Vorstandes, 
des Referenten und Sekretärs, der die geschehene Collationirung 
bezeichnet, versehen. Berichts-Erstattung tritt übrigens in allen 
denjenigen Fällen ein, wo es darauf ankommt, Befehle zu er- 
lassen, oder positive Anordnungen, Beschlüsse und Entscheidungen 
auszusprechen; — den Berichten können, nach Beschaffenheit 
der Umstände, zugleich die Entwürfe der zu erlassenden Aus- 
fertigungen beigefügt werden. 
8. 22. 
Einzelne außerordentliche Ereignisse ausgenommen, steht 
das Obermedizinal-Collegium nur mit den Kreisregierungen, 
den Medizinal-Comitéen und der Direktion des Centraltaub= 
stummeninstitutes, worüber demselben die unmittelbare und 
spezielle Aufsicht (Titel II. §. 8 und 9) ausdrücklich übertragen 
ist, in regelmäßigen Geschäftsberührungen. 
8. 23. 
Die Ausfertigungen an die vorbenannten Stellen, und 
sofern der Fall einer Ausnahme eintritt, auch an andere Be- 
hörden, geschehen in Form von Anschreiben. 
Im Eingange dieser Anschreiben wird gesetzt: 
„Das k. bayer. Obermedizinal-Collegium an N. N.“ 
Der Inhalt wird in der dritten Person gefaßt. Die 
Schreibart ist gesinnend. Den Schluß bildet die Unterschrift 
des Vorstandes.
	        
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