Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

243 
zu können, und die Ortsobrigkeiten werden sich angelegen sein 
lassen, es dabei auf alle Weise zu unterstützen, da der nach- 
theilige Einfluß des Gegentheils sich zunächst auf die von ihnen 
Verwalteten ausbreitet. 
Die sauren Räucherungen sind in den Spitälern als 
wirkliche Vorbeugungsmittel zu betrachten; sie müssen 
deshalb überall gleich vom Anfange der Errichtuug an 
angewandt werden, damit sich kein Keim ansteckender Krank- 
heiten auszubilden vermöge, und man muß mit ihrer An- 
wendung nicht warten, bis sich dergleichen bereits zu zeigen 
anfängt. Die bei den Spitälern angestellten Feldapotheker, 
die durch ihre Kunst mit Dingen dieser Art vertraut sind, 
werden sich die Aufsicht auf die angemessenste Ausführung der 
sauren Räucherungen angelegen sein lassen. 
Es wird immer besser sein, mehrere kleinere Gebäude zu 
Spitälern einzurichten, als einzelne große; und wo man Baracken 
dazu erbauet, sollen diese in mehreren, durch hinlängliche 
Zwischenräume getrennten Abtheilungen aufgerichtet werden. 
Auf diese Weise wird es möglich, die Fortpflanzung der An- 
steckung zu hindern und eine zweckmäßige Vertheilung der 
Kranken zu treffen. Diese Rücksichten wird man auch bei An- 
stellung der Krankenwärter 2c. im Auge haben, damit nicht 
durch diese die Ansteckung weiter getragen werde. Nicht weniger 
muß man Vorsicht anwenden gegen Vertragung der Ansteckung 
durch bei den Kranken gebrauchte Sachen; so erfolgte sie ein- 
mal durch die unverzeihliche Unvorsichtigkeit, daß man Brod 
auf Krankenwägen zur Armee führte. 
Bei Herstellung und etwa nöthiger Vermehrung der 
Spitäler muß darauf Bedacht genommen werden, daß ein paar 
überzählige Zimmer vorhanden sind, damit die besetzten Kranken- 
zimmer nach einander von Zeit zu Zeit geleert und mit ihren 
Utensilien durch starke Schwefelräucherung, Lüftung und 
Waschen vollständig gereinigt werden können. 
Es sollten in den Hospitälern eigene, nicht große Zimmer 
zu der Schwefelräucherung vorhanden sein. Es würde Sicherung 
gegen die Einbringung ansteckender Krankheiten in die Hospitäler, 
und gegen die Verbreitung aus ihnen durch die entlassenen 
Reconvalescenten gewähren; wenn die ganze Bekleidung 
der ankommenden Kranken und der zu entlassenden Genesenen 
einer starken Schwefelräucherung ausgesetzt würde. Auch die 
167
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.