Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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§. 2. 
Die Untersuchung der Perfon hat zu bestehen 
a) in einer genauen Erkundigung und Nachweisung der Länder 
und Orte, von welchen das Individuum kömmt, mit Hin- 
sicht auf die mitgebrachte Marschroute bei dem Militär 
und auf den Reisepaß bei Civilisten, 
b) in einer genauen Untersuchung der Person, ob dieselbe 
gesund, kränklich oder krank sei. 
§. 3. 
Wenn die Marschroute mit der Aussage des Soldaten, 
oder der Reisepaß mit jener des Civilisten über den genommenen 
Weg, über die Orte, von welchen das Individuum ankömmt, 
oder die es auf dem Marsche betreten hat, nicht übereinstimmen 
sollte; so ist dasselbe, wenn auch die übrigen Umstände keine 
Gefahr der Ansteckung zu vermuthen geben, an die nächste ein- 
wärts gelegene Militärbehörde, wenn es Soldaten betrifft, und 
an die zunächst einwärts gelegene Polizeistelle, wenn das an- 
kommende Individuum Ciovilist ist, unter gehöriger Aufsicht zur 
weitern geeigneten Maßnehmung und zur Verhütung aller An- 
steckung bringen zu lassen. 
S. 4. 
Wird bei der vorzunehmenden Besichtigung und medizinischen 
Untersuchung des eintretenden Individuums überhaupt bemerkt, 
daß dasselbe kränklicht sei, dieses mag Folge einer vorausge- 
gangenen oder das Stadium des Ausbruches einer kommenden 
Krankheit sein, so sind die Soldaten in die errichteten Militär- 
Grenzlazarethe, die Civilisten in ähnliche Civilspitäler, deren 
Errichtung den Königl. Generalcommissariaten bereits aufge- 
tragen wurde, mit der gehörigen Sicherheit unter Escorte zu 
versetzen. 
S. 5. 
Mit dieser Versetzung hört der Wirkungskreis der Grenz- 
Visitationscommissionen auf, und es hängt sodann von der Be- 
urtheilung der in diesen Militär= und Civil-Krankenhäusern 
aufgestellten Aerzte ab, ob und wie bald die wegen Krankheit 
oder Kränklichkeit in dasselbe versetzten Individuen wieder ent- 
lassen werden, und den Weg nach dem Innern des Reiches fort- 
setzen können, ohne daß eine Verbreitung des ansteckenden Nerven- 
fiebers zu befürchten ist.
	        
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