—256—
S. 6.
Bei Untersuchung der von den Eintretenden mitgebrachten
Kleidungsstücke, Bagage, Effekten und dergleichen ist vorzugs-
weise darauf zu sehen, daß nichts unreines, verlumptes u. s. w.
von welchem es wahrscheinlich ist, daß es während einer vor-
ausgegangenen Krankheit zum Gebrauch gedient habe, mit ein-
geführt werde. Dergleichen Stücke sind nach Umständen, d. i.
wenn es Gegenstände von keinem Werthe, und nicht wohl und
vollkommen zu reinigen sind, durch das Feuer zu vernichten;
falls sie aber eine genaue Reinigung zulassen, unverzüglich unter
Aufsicht und ohne Vermischung mit andern dergleichen für Ge-
sunde in Gebrauch kommenden Artikeln, bei Civilisten gegen
Erstattung der Kosten reinigen, und so den Eigenthümern
wieder zustellen zu lassen.
8. 7.
Alle Waaren, Kaufmannsgüter u. s. w. sind ohne Umstand
passiren zu lassen, wenn es hergestellt ist, daß sie von Orten
kommen, in welchen das ansteckende Nervenfieber nicht herrscht,
oder wenn sie in Dingen bestehen, in welchen, der Erfahrung
gemäß, kein Ansteckungsstoff haftet. Unter den letztern werden
begriffen alle Apotheker-, Färber= und Materialwaaren, Wurzeln,
Blätter, Früchte u. dgl., alle Seiden-, Metall= und Erd-
waaren, alle Flüssigkeiten, Wein, Bier, Essig, Branntwein,
Oel u. s. w.
Die eines Ansteckungsstoffes verdächtigen Waaren, als
Häute, Baum= und Schafwolle, Tücher und Leinwand u. dgl.,
wenn sie in Bällen geschlossen kommen, sollen passiren, wenn
der Ort des Ankaufes und der Weg, den sie genommen, un-
verdächtig nachgewiesen wird. Außerdem sind diese Artikel in
einem sichern und gegen jeden Schaden verwahrenden Orte bis
auf weiters zu hinterlegen, und den betreffenden General-
commissariaten als Oberpolizeistelle darüber Bericht zu erstatten.
S. 8.
Ueber alles an der Grenze Ankommende, es mögen Personen,
Effekten, Waaren u. dgl. sein, sind bei der Visitationscommission
besondere Protocolle zu halten, in welchen mit Angabe des
Tages und der Stunde der Ankunft, nebst dem Orte und Wege
woher? bemerkt wird, ob das Individuum, die Waare u. s. w.
als unverdächtig weiter, und wohin in das Reich gelassen, oder