Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Arzneiwissenschaft und der Erfahrung, als nöthigz oder zuträg- 
lich erachtet, und man versieht sich in Erfüllung der ihr über- 
tragenen Geschäfte um so mehr einer gewissenhaften Genauig- 
keit, als davon das Gesundheitswohl der Unterthanen des 
Königreichs in dem gegenwärtigen Augenblicke ganz besonders 
abhängt. Dabei wird jedoch die Commission erinnert, ihre 
Funktionen mit derjenigen Leutseligkeit, Ordnung und Umsicht 
zu betreiben, welche zur zulässigen Schonung der Reisenden, in 
soferne dabei der Hauptzweck nicht aus den Augen gelassen zu 
werden braucht, durchaus erforderlich sind. 
Extra-Bl. St. 7. z. Int.-Bl. f. d. Oberdonaukr. v. J. 1813. S. 42. 
IV. 
Vorkehrungen gegen die Scharlachkrankheit. 
Nr. 10,571. FF. 113. 
Ministerial-Entschließung vom 1. Juli 1850, Erfahrungen am Kranken- 
bette über die Speckeinreibungen bei Scharlachkranken betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die von der k. Regierung von Oberfranken, K. d. J., 
an sämmtliche Physikate des Kreises erlassene Entschließung 
vom 19. Juni l. Is. bezeichneten Betreffes folgt anruhend in 
Abdruck zur Kenntnißnahme und gleichmäßigen Verfügung 
oder Anzeige der entgegenstehenden Bedenken. 
München, den 1. Juli 1850. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche Regierungen, K. d. J., mit Ausnahme der Regierung 
von Oberfranken. 
Abdruck. 
Im Namen Seiner Mgjestät des Königs. 
Medizinalrath Dr. Schneemann in Hannover hat, wie 
vielen Aerzten schon bekannt sehn wird, in einer eigenen kleinen 
Schrift eine neue Behandlungsweise des Scharlach bekannt 
gemacht. 
Er empfiehlt mit Ausnahme des Gesichtes und des be- 
haarten Kopfes, den ganzen Körper mit Speck Morgens und 
Abends einzureiben, und zwar wo möglich vom ersten Tage der 
Erkrankung an. 
Schneemann hat als besondere Vortheile dieses Ver-
	        
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