Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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II. 
Vorbeugende Maßregeln. 
3) Die Beobachtungen aller Länder geben zu entnehmen, 
daß Diätfehler, Erkältungen und ungeregeltes Leben nicht nur 
prädisponirend wirken, sondern auch in prädisponirten Orten 
beinahe immer Vorgänger und nächste Veranlassung der ersten 
Fälle zu sein pflegen. Namentlich hatte in Mittenwald bei den 
zwei zuerst erkrankten Personen unmittelbar vor Ausbruch der 
Krankheit der Genuß unreifer Erdbirnen und das Vermischen 
von Branntwein und saurer Milch stattgefunden. Es ist daher 
vor Allem Pflicht der Verwaltung, die Nahrungspolizei 
schon gegenwärtig allenthalben angemessen zu schärfen, 
ungesunde Lebensmittel, insbesondere der vollständigen Reife 
entbehrende Obst= und Kartoffelwaare rücksichtslos zu beseitigen, 
eben so für strenge Vorschriftsmäßigkeit des Bieres, für Aus- 
schenkung unverfälschten Weines, dann für Güte und Gesund- 
heit des Brunnenwassers ernstlichst zu sorgen, den öffentlichen 
Brunnen eine besondere, jeden Vorwand zu nachtheiligen Ge- 
rüchten beseitigende Aufmerksamkeit zu widmen, und dem unge- 
messenen Gebrauche berauschender Getränke nach Möglichkeit 
entgegen zu treten. 
Ferner ist es Pflicht der Verwaltung, den stets mit Ueber- 
maß im Essen und Trinken verbundenen Ueberschreitungen der 
Polizeistunde kräftigst vorzubeugen, ohne jedoch die Fürsorge 
gegen verordnungswidrigen Wirthshausbesuch in ein Schließen 
der Wirthshäuser selbst übergehen zu lassen, und dadurch Un- 
ruhe zu erregen, oder herkömmliche Versammlungen, als Messen, 
Jahr= und Viehmärkte, einzustellen, wo nicht der allgemeine 
Wunsch der Ortsbewohner eine solche Einstellung dringend 
und unzweideutig fordern sollte. 1 
4) Mit der entsprechenden Schärfung der Nahrungspolizei 
und dem angemessenen Wirken gegen Vernachläßigung der Diät 
hat sich auch eine durchaus gesteigerte Reinlichkeitspolizei zu 
verbinden. Nichts fördert die Empfänglichkeit mehr, als ein 
stagnirender, von unreinen Ausdünstungen geschwängerter Zu- 
stand der atmosphärischen Luft. Die Verwaltung würde daher 
eine ihrer wichtigsten Obliegenheiten versäumen, unterließe sie 
schon gegenwärtig überall auf verdoppelte Salubrität zu 
dringen, für den gehörigen Abfluß der Excremente, für das 
öftere, rasche, die Luft so wenig als möglich verderbende
	        
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