Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Reinigen der Abtritte und Cloaken, für das häufige Leeren 
der die engen Höfe vieler Stadtwohnungen förmlich verpestenden 
Düngerstätten, für das stete Reinhalten der Ortsstraßen von 
Koth und Schnee, die wirksamste Thätinkeit zu entwickeln. 
5) Da der größte Theil der die ursprüngliche Contagiosität 
der Krankheit läugnenden Aerzte eine Mittheilbarkeit von Körper 
zu Körper unter gewissen Voraussetzungen zugibt, und da 
Infektionsheerde in der That sich zu bilden scheinen, wo die 
Epidemie in enge, übervölkerte Räume dringt, so liegt es in 
dem Berufe einer wohlwollenden Administration, zwar keine 
Familie gewaltsam aus ihrer Wohnung zu entfernen, wohl 
aber leer stehende Räume und Quartiere, wo deren füglich 
ausgemittelt werden können, als Dislokationsgelegen- 
heit für Jene bereit zu halten, die bei wirklichem Ausbruche 
der Krankheit in ihrem, wie im allgemeinen Interesse zu einer 
etwa nöthig erachteten Dislocation die Hand zu bieten, und 
ihre Wohnungen den Zurückbleibenden zu überlassen geneigt 
sein möchten. Ferner liegt es in dem Verwaltungsberufe, die 
Aufsicht auf Bettler und Landstreicher, dann auf erwerbs= und 
vermögenslose Fremde zu schärfen und den Verordnungen über 
das Anhalten der Ersteren zur Arbeit, dann über deren 
eventuelle Verbringung in die Arbeitshäuser, so wie den Vor- 
schriften über die Entfernung der Letzteren aus den Königreiche, 
den kräftigsten Vollzug zuzuwenden. 
6) Zu den wirksamsten prophylactischen Mitteln zählt 
weiter eine thätige fortgesetzte und zweckmäßige Unterstützung 
nicht nur der conscribirten Armen, sondern auch jener unglück- 
lichen Familien, welche oft ein übertriebenes Zartgefühl vom 
Nachsuchen fremder Hilfe abhält, und in deren Mitte das 
Elend meistens gräßlicher, als in jener der unterstützten Armuth 
herrscht. Daß hier einfache warme Kost Platz greife, daß dem 
Körper bei Tag und bei Nacht der nöthige Schirm gegen Kälte 
gewährt, daß vollständige Reinlichkeit in Wohnung und Kleidung 
gehandhabt werde, ist nöthig zum Schutze der Gesammtheit, 
nicht minder als zum Schirme der Dürftigen selbst, da die in 
den Hütten sich steigernde Krankheit auch auf alle übrigen 
Klassen und auf den Gesundheitszustand ganzer Orte nie ohne 
Rückwirkung bleibt. Einwirken, und zwar nicht blos 
formelles, schreibendes, sondern lebendiges Ein- 
wirken auf diesen mittellosen Theil der Bevölkerung, Anhalten
	        
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