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zu dem Besuchsgeschäft zu verwendenden nicht graduirten Aerzte
schon vorläufig dergestalt zu unterrichten, daß sie wirklich auf
die Höhe ihrer Aufgabe gelangen, über die Merkmale der
Prädisposition und der beginnenden Krankheit vollkommen im
Klaren seien, und nicht statt Beruhigung, Angst und unnöthigen
Schrecken in die Familien übertragen.
9) Auf daß übrigens auch dort, wohin diese wohlwollende
Einrichtung nicht dringen kann, namentlich in Weilern und
Einzelnhöfen, jedes Familienhaupt der eigene Berather der
Seinigen zu sein vermöge, und damit überhaupt Niemand über
die bei Annäherung der Brechruhr zu beobachtenden diätetischen
Regeln in Zweifel schwebe, wird sämmtlichen Königlichen Kreis-
regierungen in den nächsten Tagen eine entsprechende Belehrung
mit dem Auftrage zugesendet werden, solche durch die Intelligenz-
und Lokalblätter zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, besondere
Abdrücke in vollkommen genügender Zahl in die Hände der
Seelsorger, der Gemeindevorsteher, der Schullehrer und des
gesammten ärztlichen Subaltern-Personals zu legen, und deren
möglichste Verbreitung in dem Momente nahender Ge-
fahr, so wie die stete Hinweisung auf dieselbe, während der
Krankheitsdauer, auf das Dringendste zu empfehlen.
10) Ihres wesentlicheu Charakters würde aber die ärztliche
Besuchsanstalt entbehren, erschien der Arzt blos als einfaches
Organ der Sanitätspolizei, und gewissermaßen lediglich als
Entdecker von Gefahren, worüber die meisten sich gerne so lange
als möglich täuschen, und deren plötzlicher Ausspruch immer etwas
Unerwünschtes und Abschreckendes an sich trägt. Soll die
Maßregel im vollsten Sinne des Wortes frommen, so muß der
besuchende Sanitätsbeamte neben dem oben erwähnten ärztlichen
Beirathe auch, wo der minder bemittelte Zustand der Familie
es erheischt, Spender der zu Befolgung der Rathes erforder-
lichen Subsidien, und in jeder Beziehung ein Bote des Trostes
sein. Darum sind diese ärztlichen Abgeordneten allenthalben
mit den nöthigen Mitteln zu der unerläßlichsten Hilfe, z. B.
zum Beischaffen von Strohsäcken, zum Auswechselnlassen des
verdorbenen Strohes in den vorhandenen Lagerstätten, zum
Anweisen des nöthigen Holzes und der absolut nöthigen Be-
deckung, auch bezüglich der in die Armenlisten nicht
eingetragenen Familien, zu versehen. Ferner ist in die
Hände dieser Männer die erforderliche Anzahl von Billeten zu