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seinen großartigen und zugleich ächt religiösen Aufschwung; und
noch neuerlich bewährt das alle Erwartung übersteigende Ge-
deihen der Kirchenverwaltungen und des Armenwesens, wie
richtig und herzlich die Pfarr= und höhere Geistlichkeit jede edle
Aufgabe zu ergreifen und zu vollbringen vermag. Die Ge-
meinden stehen beinahe allenthalben auf der Linie eines groß-
artigen Gemeindeediktes, dieses schönsten Geschenkes des höchst
verewigten Monarchen, ihr ganzes Walten bewährt, wie reif
die Nation zum Empfange dieses Mündigkeitsbriefes, und wie
würdig sie des ihr gewidmeten Königlichen Vertrauens war und
ist. Bei solchen Elementen der Durchführung kann das Ge-
lingen nicht zweifelhaft sein.
Ein reiches Feld des Wirkens ist den königl. Regierungs-
commissären und Regierungspräsidenten dargeboten; sie werden
die Saat freudig streuen und selbe mit gewohnter Kraft und
Umsicht zur Reife bringen. Uebrigens ist in solchen Momenten
mit Vielschreiberei wenig gedient; hier gilt es rasches, kräftiges
und persönliches Handeln.
Für München ist die Anordnung getroffen, daß von dem
Augenblicke des etwaigen Ausbruches der Kankheit an, der
königl. Staatsminister des Innern, dann der Ober-Medizinal-
rath, der einschlägige Ministerialreferent und die durch Geschäfte
nicht abgehaltenen Mitglieder des Ober-Medizinalcollegiums
täglich Mittags 1 Uhr in dem Regierungsgebäude sich ein-
finden, dort mit dem königl. General-Commissär und Regierungs-
Präsidenten und den einschlägigen Kreis-, Distrikts= und Lokal-,
Polizei= und Sanitätsbeamten, insbesondere auch mit den
Bürgermeistern und den Vorständen des Armen-Pflegschafts-
rathes, dann den Seelsorgern der verschiedenen Confessionen
zusammentreffen, die eingelaufenen Rapporte und namentlich
die Anzeigen der von den Resultaten der vormittägigen Besuche
ihrer Assistenten bereits in Kenntniß gesetzten Distriktsärzte
entgegennehmen, und daß jeder Gegenstand, mündliche, oder,
soferne eine Beurkundung nöthig ist, tabellarisch-protocollarische
Erledigung, jede Anfrage von Behörden oder Individuen münd-
liche und augenblickliche Bescheidung finde. Ein gleiches Con-
centriren aller Instanzen, ein gleiches unmittelbares Anhören
und Bescheiden aller Rückfragen wird in jeder Kreisstadt, an
jedem Sitze einer Distrikts= oder Lokalbehörde Platz greifen,
und die Bagyerische Staatsverwaltung wird beweisen, was