Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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der iu engen Höfen städtischer Gebäude befindlichen Dünger- 
stätten, dann bezüglich des Neutralisirens der Excremente durch 
Einwerfen von ungelöschtem Kalk oder Eingießen von Chlor= 
wasser vorschreiben wird. 
4) Täglich stärke man den Körper durch regelmäßige Be- 
wegung zu Fuß oder zu Pferde, suche die freie trockene und 
vermeide die feuchte kalte Abendluft, besonders nach einem 
heißen Tage. 
5) Heftigen Leidenschaften und Affekten, besonders dem 
Zorne, der Furcht darf man sich nicht ergeben. Gemüthsruhe, 
Zuversicht, Heiterkeit, befördern das leibliche Wohl und machen 
den Körper den schädlichen natürlichen Einwirkungen weniger 
zugänglich. 
6) Sehr wichtig ist die Vermeidung schädlicher Speisen 
und Getränke. Unter diese gehören: Rohe, unreife, stark 
kühlende Früchte und Obstarten, weiße Rüben, Rettiche, schwer 
verdauliche Hülsenfrüchte, alle nicht gehörig gekochte, oder leicht 
gährende, säuerliche, sehr gesalzene, wässerige und fette Speisen, 
Schwämme, Gurken, Kohl, Käse, Schnecken; trübes, saures 
nicht gehörig gegohrenes Bier und Wein von ähnlicher Be- 
schaffenheit, saure Milch, Meth, Traubenmost und Obstmost. 
— Mindest nicht zuträglich, namentlich für die daran nicht 
gewöhnten Personen, sind Sauerkraut und nicht gehörig ver- 
kochte Mehlspeisen. 
Zuträglich dagegen sind: Frisches, nicht zu fettes oder 
zähes Rind-, Kalb= und Hammelfleisch, Geflügel, Wildpret, 
Flußfische, besonders Forellen, Hechte und Karpfen, mit mäßigem 
Zusatz von gutem Gewürze bereitet; Reiß, Gerste, Gries, 
Habergrütze, Sago, Buchweizen, Mais, gute ganz reife Kartoffeln, 
Schwarzwurzeln, Carotten, Selleri, Spargel, grüne Bohnen 
und grüne Erbsen. Unter den Getränken, mäßiger Genuß 
von gutem Bier, von gutem nicht viel Säure haltenden weißen 
Weine, dann insbesondere von gutem rothen Weine, dann für 
die an den Branntwein gewohnten Personen der Genuß ge- 
ringer Gaben von gutem Wachholder-, Kümmel-, Anis-, 
Kalmus= und Pomeranzenbranntwein, jedoch jedenfalls nur bis 
zum Gefühl angenehmer Erwärmung und Erheiterung. Uebrigens 
bedarf es keiner zu großen Aengstlichkeit in der Auswahl der 
Speisen und Getränke. Manches schadet überhaupt nur durch 
Med.-Verordn. 2. Bo- 19
	        
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