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ist dasselbe demnach vorbereitet worden, um es zur Verfügung
des Königlichen Regierungspräsidiums für den Fall zu stellen,
wenn seine Anwendung früher oder später wünschenswerth
erscheinen sollte.
München, den 10. September 1836.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtliche Präsidien der Königlichen Kreisregierungen, K. d. J.,
also ergangen.
Nr. 980. S. 124.
Ministerial-Entschließung vom 10. September 1836, die asiatische
Cholera betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Der Herr Erzibischof (Bischof) empfangen anruhend einen
Abdruck der in rubricirtem Betreffe an sämmtliche Königliche
Kreisregierungen, Kammern des Innern, ergangenen Weisungen
mit dem Wunsche, daß bei etwaigem Ersuchen des Königlichen
Regierungspräsidiums und in dem von diesem angemessen er-
achteten Zeitpunkte durch eine oberhirtliche Ermahnung die Auf-
merksamkeit des katholischen Clerus der Erz= (der Diöcese N.)
auf die Wichtigkeit der sich seiner Wirksamkeit hier darbietenden
Aufgabe geleitet und dessen lebendige Thätigkeit für den wich-
tigen Zweck in Anspruch genommen werden möge.
München, den 10. September 1836.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtliche Herren Erzbischöfe und Bischöfe, also ergangen.
6. 125.
Ministerial-Entschließung vom 10. September 1836, die asiatische
Brechruhr betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Das Königliche protestantische Oberconsistorium empfängt
anruhend einen Abdruck der in rubricirtem Betreffe an sämmt-
liche Königliche Kreisregierungen, Kammern des Innern, er-
gangenen Weisung mit dem Wunsche, daß die Koöniglichen
Consistorien bei etwaigem Ersuchen des Königlichen Regierungs-
präsidiums und in dem von diesem angemessen erachteten Zeit-
punkte durch eine oberhirtliche Ermahnung die Aufmerksamkeit