Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Das finanzielle Ergebniß der nun dahin geschwundenen 
Zeit ist ein durchaus beruhigendes, und umständliche Auf— 
zeichnungen bewähren, daß der den Gemeinden obliegende Theil 
der Kosten, nämlich der Aufwand auf verstärkte Armenpflege 
sehr gering, und daß namentlich die Suppen- und Holzanstalt, 
nicht kostspieliger, als das gewöhnliche Almosen ist, sobald die 
Aufgabe kräftig, praktisch und mit ächter Kenntniß des Volks- 
lebens gegriffen und durchgeführt wird. 
Endlich ist auch nunmehr erwiesen, daß die ärztliche Be- 
suchsanstalt nichts weniger, als dem Volkswunsche widerstrebt, 
das vielmehr die erklärbare Kälte der Bevölkerung gegen eine 
ungewöhnte, von mancher Seite angefeindete Einrichtung bei 
klugem gefälligen Benehmen der Besuchsärzte in dankbare An- 
erkennung übergeht, sobald die ersten Erfolge sichtbar geworden 
und die Bewohner über das schauerliche Wesen der Krankheit 
selbst durch einige auffallende Todesfälle zur Klarheit gelangt 
sind. Dieselbe Erscheinung wird sich unfehlbar allenthalben 
wiederholen, wo das Uebel aufzutreten sucht; denn allenthalben 
wird sich der Geist der bahyerischen Verwaltung in gleich 
trefflicher Weise bewähren, dieser Geist, welcher sich von jeher 
zeigte, so oft es galt, Gefahren irgend einer Art gegenüber zu 
treten und Großes für König und Vaterland zu leisten. 
München, den 31. Januar 1837. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche Königl. Kreisregierungen, K. d. J., also ergangen.
	        
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