326
Theile roth und warm werden, und die Krämpfe nachlassen;
wenn diese wiederkehren oder jene wieder erkalten, nach einer
halben oder ganzen Stunde, wiederhole die Reibung.
Die geriebenen Theile bedecke mit trockenen leinenen oder
wollenen Zeugen.
Nr. 19,224. S. 134.
Ministerial-Entschließung vom 7. August 1854, den drohenden Aus-
bruch der Brechruhr betr.
Staatsministerium des Innern.
Das Umsichgreifen der epidemischen Brechruhr in ver-
schiedenen Ländern Europa's legt dem unterzeichneten Staats-
Ministerium die Pflicht einer rechtzeitigen Vorsorge um so
mehr auf, als in den letzten Tagen in der Haupt= und Re-
sidenz-Stadt Erkrankungen vorgekommen sind, welche nach über-
einstimmender Ansicht der beobachtenden Aerzte über die Natur
des Uebels als Cholera epidemica keinen Zweifel gestatten.
Die Grundsätze, welche von der bayerischen Staatsregierung
im Jahre 1836 aufgestellt und während der Epidemie zu
Mittenwald und München ausgeführt wurden, hat die Zeit
und die nachfolgende Erfahrung nicht nur nicht widerlegt son-
dern in allen Theilen bestättiget, so daß das dortmals aufge-
stellte System von den Männern der Wissenschaft ebenso wie
von der öffentlichen Meinung des In= und Auslandes als das-
jenige anerkannt wird, welches mehr als jedes Andere geeignet
ist, die Ausdehnung des Uebels zu beschränken, die Zahl der
Opfer zu vermindern und zu gleicher Zeit der Bevölkerung die
erhebende Zuversicht mitzutheilen, daß eine väterliche Regierung
um das Loos der ergriffenen Gegenden zu mildern die sach-
dienlichsten Maßregeln in das Leben gerufen habe.
Diese Grundsätze sind in der bezüglichen generalisirten
Entschließung vom 10. September 1836 enthalten und sind die-
selben, sowohl was die vorbereitenden als was die Maßregeln
bei wirklichem Ausbruche betrifft, in der dort angegebenen
Weise auf das Gewissenhafteste auszuführen, namentlich ist
auch sogleich, sobald unzweifelhafte Fälle der Krankheit wahr-
genommen werden, hieher die Anzeige zu machen und durch
tägliche Rapporte das unterzeichnete Staatsministerium in die