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der bureaumäßigen Behandlung entzogen und haben die hierauf
bezüglichen Fragen vielmehr
2) ihre Erledigung erst nach vorgängiger Berathung und
Beschluß-Fassung in einem eigenen Comite zu erlangen;
3) dieses Comité wird zusammengesetzt: a) aus dem Direktor
der Kammer des Innern oder dessen Stellvertreter, b) aus
dem Medizinalreferenten, c) aus dem Polizeireferenten, d) aus
dem Referenten über das Armenwesen, e) aus dem kgl. Re-
gierungsrathe Gresser, f) aus dem k. Stadtkommissär und g)
aus einem Sekretär.
4) Jeden Mittwoch früh 10 Uhr hält dieses Comité unter
der Leitung des Regierungs-Präsidenten oder bei dessen Be-
urlaubung seines Stellvertreters einen Zusammentritt. Sollten
jedoch Einläufe und Fragen besonders dringender Natur eine
frühere Erledigung wünschenswerth oder nothwendig machen,
so behält sich der k. Regierungs-Präsident die sofortige Zu-
sammenberufung der Comité-Mitglieder vor.
5) In diesen Comité-Sitzungen unterliegen die bereits
oben sub Nr. 1 bezeichneten Gegenstände nach Vortrag des
treffenden Referenten der collegialen Berathung; sollten bei einzel-
nen hieher bezüglichen Fragen auch andere im Comite nicht bereits
vertretene Geschäftsbranchen in Mitbetheiligung kommen, so
werden die treffenden Hru. Referenten speciell zu den einzelnen
Comité-Sitzungen geladen werden. Ebenso ist als ständiges
Mitglied der I. Bürgermeister der Stadt Würzburg in das
Comité einzurufen, wenn wider Vermuthen die Cholera in der
Kreis-Hauptstadt sich zeigen sollte. Eine etwaige weitere blei-
bende oder vorübergehende Verstärkung des Comites behält
sich der k. Regierungs-Präsident nach Umständen vor. Um die
Behandlung der Geschäfte zu vereinfachen, wird für die Dauer
der angeordneten Comité-Berathungen die Sparte der Medizinal-
Polizei im Referate 14 wieder mit dem Referate 5 vereiniget.
6) Sämmtliche in diesen Comité-Berathungen gefaßten
Beschlüsse sind mit fortlaufenden Nummern in ein besonderes
Protokoll umständlich einzutragen und ist den treffenden Con-
cepten die jeweilige Nummer des Comité-Beschlusses am Rande
beizufügen.
7) Das ständige Sekretariat hat der Regierungs-Funktionär
Dr. Huller zu führen.
8) Die Registratur hat alle auf die Cholera bezüglichen