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Kraft der Betheiligten angemessenen Weise sie über alle wich—
tigen Punkte ihres körperlichen Wohles zu belehren und in
einem steten menschenfreundlichen Verkehre mit denselben in
ihnen die Ueberzeugung zu erwecken, daß die königl. Staats-
regierung das von höherer Hand gesandte Uebel nach ihren
Kräften möglichst zu verringern suche und daß die Bevölkerung
unter dem Schutze eines Monarchen stehe, welchem die Er-
leichterung des Looses der ärmeren Klasse zu allen Zeiten, zur
Zeit einer herrschenden Epidemie aber eine doppelt= heilige An-
gelegenheit ist.
S. 16.
Die Distrikts-Aerzte haben über die Besuchs-Anstalt, die
Zahl der entdeckten Diarrhöen sowie die von ihnen behandelten
Cholerafälle ein genaues Register zu führen, und evident zu
halten. Dasselbe ist nach Auflösung der Besuchs-Anstalten
nebst einem räsonirenden Berichte der Polizei-Behörde zu
übergeben.
8. 17.
Die Staatsregierung erwartet von den Aerzten der Be-
suchs = Anstalten, daß sie die ganze Wichtigkeit dieser dem
bayerischen Vaterlande eigenthümlichen Einrichtung erkennend
zur Verwirklichung der ihr zu Grunde liegenden Idee alle
Kräfte anstrengen werden. Die Namen derjenigen, welche sich
in dem ihnen angewiesenen Wirkungskreise durch Umsicht und
Pflichteifer hervorthun, sollen seinerzeit Seiner Majestät dem
Könige vorgelegt werden.
S. 139.
Entschließung der k. Regierung von Niederbayern, K. d. J., vom
22. August 1854, Brechruhr betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern.
Gemäß höchster Ministerial-Entschließung vom 18. I. Mts.
haben Seine Majestät der König aus Anlaß der Erkrankungen
an der Brechruhr, welche zu München vorgekommen sind,
allerhöchst zu befehlen geruht, daß insbesondere auf Errichtung
einer dem Bedürfnisse der ärmeren Einwohnerklasse genügenden
Zahl von Suppen-Anstalten, sodann überhaupt auf hilfreiche
Thätigkeit der Armenpflegen und auf die Viktualien sorgfältigst
Bedacht genommen werden soll.
Med.-Verordn. 2. Bd. 22