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Von diesem in der landesväterlichen Fürsorge Seiner
Majestät des Königs gegründeten, allerhöchsten Befehle werden
die Distrikts-Polizeibehörde in Kenntniß gesetzt und beauftragt,
denselben allenthalben, wo irgend ein Anlaß hiefür gegeben
erscheint, gleichmäßig in Vollzug zu setzen. Es ist zu diesem
Zwecke die Mitwirkung der Lokalbehörden in Anspruch zu
nehmen und gemeinsam mit Letzteren haben die Distriktspolizei-
vorstände im Wege werkthätiger Unterstützung sowohl, als der
Belehrung jene Einleitung zu treffen, welche im Sinne der
allerhöchst ausgesprochenen Willensmeinung durch höchste Mini-
sterialausschreibung vom 6. l. Mts. zur Abwendung und gege-
benen Falles erfolgreichen Bekämpfung des Uebels als förder-
lich bezeichnet und angeordnet worden ist. Mit Hinblick auf
diese Anordnung findet die k. Regierung sich veranlaßt, in nach-
stehendem Abdrucke die bereits früher amtlich bekannt gemachte
Belehrung über das diätetische Verhalten beizufügen und hiemit
die Aufforderung zur möglichsten Verbreitung derselben im
Amtsbezirke durch Aufnahme in die Lokalblätter zu verbinden.
Landshut, 22. August 1854.
Kgl. Regierung von Niederbayern, K. d. J.
S. 140.
Entschließung der kgl. Regierung von Oberbayern, K. d. J., vom
27. August 1854, die epidemische Brechruhr betr.
l.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern.
Es ist zur Kenntniß der unterfertigten Stelle gekommen,
daß das untergeordnete ärztliche Personal den Landbewohnern
nicht selten unrichtige Begriffe von der epidemischen Brechruhr
beibringt, die ganz gewöhnlichen Diarrhöen — Abführen,
Durchfälle — als die epidemische Brechruhr (Cholera) be-
zeichnet, Gerüchte von übergroßer Sterblichkeit in verschiedenen
Orten ausstreut und so Furcht und Beängstigung der Gemüther
herbeiführt. Solchem Treiben liegt, wenn nicht böser Wille,
jedenfalls gewinnsüchtiger Eigennutz zu Grunde. Die unter-
fertigte Stelle sieht sich hiedurch zu folgender Veröffentlichung
und Anordnung veranlaßt:
a) Mit Ausnahme von München und seinen Vorstädten
sind bisher in einzelnen Ortschaften auf dem Lande nur ein-