Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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große Mängel bestehen, Werden aber zunächst diese Wohnungen 
in das Auge gefaßt, so erscheint hier jene Thätigkeit der Armen- 
pflegen als den meisten Erfolg versprechend, welche auf persfön- 
licher Einsichtnahme der Mitglieder der Armenpflegen von 
diesen Wohnungen beruht. Hieran reiht sich die möglichst- 
thätige Fürsorge für die Beschaffung gesunder Wohnungen für 
die Armen und die ausgedehnteste Durchführung der Naturgl-- 
statt der Gelp-Unterstützungen. Die Bestrebungen, um gute 
Armen-Wohnungen, gemeinsame Menagen und ähnliche An- 
stalten in das Leben zu rufen, sind bereits seit Jahren gufge- 
nommen und durch eine Reihe allgemeiner und besonderer 
Verfügungen bethätiget. Die jetzt wegen der Brechruhr vor- 
liegenden Beobachtungs-Ergebnisse bieten nur einen neuen An- 
laß, diese Bestrebungen eifrigst fortzusetzen und wo nur immer 
nöthig und möglich solche Maßregeln wie die Erwähnten durch- 
zuführen. In gleicher Weise erhöhen diese Erzebnisse die 
Wichtigkeit einer sorgfältigen Aufsicht auf die Reinlichkeit der 
Straßen in Städten wie auf dem Lande, wie Solche durch 
zahlreiche Vorschriften den Lokal-Behörden zur Pflicht ge- 
macht ist. 
Von besonderer Wichtigkeit aber ist den bisherigen Beob- 
achtungen über den Gang der Brechruhr gegenüber die Bau- 
Polizei. Wenn die Entstehung von Infektions-Herden vermie- 
den werden soll, so genügt es fortan nicht mehr, bloß den 
Situations= und eigentlichen Hochbau-Plan der Prüfung zu 
unterstellen, wie es bisher geschehen, sondern es muß asch das 
Nivellement des Bauplatzes und seiner nächsten Umgebung, 
dann die Lage der Hofräume, Dungstätten und die Construktion 
der Versitzgruben und Abzugskanäle in Betracht gezogen wer- 
den, um jene Nachtheile ferne zu halten, welche nach dem oben 
Erwähnten für die Gesundheit aus einer ungünstigen Lage und 
aus der schlechten Beschaffenheit solcher Lokalitäten entstehen. 
Das unterzeichnete Staatsministerium behält sich vor, 
sobald die noch fortdauernden Untersuchungen und Beobacht- 
ungen geschlossen und weiterer prüfender Erwägung unterstellt, 
insbesondere aber auch durch die einzubefördernden Generalberichte 
über die Brechruhr bereichert und erweitert sein werden, in 
allen diesen Beziehungen genquere Normen vorzuzeichnen. 
Damit aber schon inzwischen auf die Wichtigkeit der oben 
bekannt-gegebenen Sätze geeignet Bedacht genommen und, 
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