Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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wo fich dazu irgend Gelegenheit darbietet, Fehlerhaftes und 
Nachtheiliges durch mögliche Abänderungen verbessert und von 
Vorneherein fernegehalten werde, erachtet das unterzeichnete 
Staatsministerium für angemessen, die k. Regierung schon jetzt 
von dem bisherigen Ergebnisse der angestellten Forschungen in 
Kenntniß zu setzen und sie dringend aufzufordern, in allen 
Zweigen des polizeilichen und administrativen Ressorts, welche 
nach diesen Forschungs-Ergebnissen mittelbar oder unmittelbar 
auch wegen Fernhaltung von Infektions-Herden für die Brech- 
ruhr von Bedeutung sind, erhöhte Sorgfalt eintreten zu lassen 
und bei dem Vollzuge der bestehenden Gesetze und Verordnungen 
in solchen Geschäfts-Zweigen immer auch die erwähnten Ergeb- 
nisse mit aller Umsicht in das Auge zu fassen. 
München, 29. September 1854. 
Auf Seiner Königl. Majestät allerhöchsten Befehl. 
.150. 
Entschließung der k. Regiers von Oberbayern, K. d. J., vom 
8. September 1854, die epidemische Brechruhr, hier die Eröffnung 
des Schuljahres 1854/55 betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern. 
Die in mehreren Städten des Königreiches ausgebrochene 
Brechruhr hat verläßigen Mittheilungen zufolge an einigen 
Orten bereits einen milderen Charakter angenommen, weßhalb 
eine baldige Besserung des Gesundheits -Zustandes in den von 
dieser Krankheit betroffenen Städten zu hoffen ist. Da es 
indessen nach der übereinstimmenden Ansicht der Aerzte Münchens 
noch immer nicht rathsam erscheint, wenn in Orten, in welchen 
die Krankheit dermal noch herrscht, die öffentlichen Lehranstalten 
eröffnet und dadurch Kinder und junge Leute in großer Anzahl 
in den Schullokalitäten vereinigt würden, so wird zufolge 
höchster Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern 
für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten vom 7. d. Mts. die 
Eröffnung der Volksschulen, lateinischen Schulen und 
Gymnasien, sodann die Abhaltung von Prüfungen behufs 
Aufnahme in die öffentlichen Lehranstalten pro 1854/55 in den 
Städten München und Ingolstadt bis auf weitere Ent- 
schließung vorläufig sistirt. 
Sollte wider Vermuthen diese Krankheit auch noch an
	        
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