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Diese Epidemie, welche so viele Opfer gekostet hat, soll
jedoch nicht vorübergehen, ohne daß die zahlreichen Erfahrungen,
zu welchen sie Gelegenheit bot, in möglichster Vollständigkeit
gesammelt und geordnet, sowohl der wissenschaftlichen Medicin
als auch namentlich der Sanitäts-Polizei als werthvolles
Materiale zu Gute kommen. Zu diesem Behufe hat das unter—
zeichnete Staatsministerium beschlossen, nach Beendigung der
Cholera-Epidemie einen Generalbericht erscheinen zu lassen,
dessen Abfassung der allerhöchst-niedergesetzten „Commission für
naturwissenschaftliche Untersuchungen über die epidemische Brech-
ruhr“ übertragen ist. Diesem Generalberichte sollen die Be-
richte aller jener Aerzte, welche Cholera-Kranke zu beobachten
Gelegenheit hatten, zu Grunde gelegt werden. Diese Berichte
hat die k. Regierung sich erstatten zu lassen von den Gerichts-
ärzten, welche ihrerseits die Berichte der praktischen, nament-
lich der speciell für die Behandlung Cholerakranker aufgestellten
Aerzte entgegen zu nehmen haben, ebenso die der Aerzte an
jenen Krankenhäusern, welche unter der Aufsicht des Gerichts-
arztes stehen. Von den Aerzten jener Krankenhäuser, welche
unmittelbar unter der k. Regierung stehen, sind die Berichte an
diese zu erstatten.
Die k. Regierung wird strengstens darüber wachen, daß
diese Berichte längstens 4 Wochen nach Erlöschen der Epidemie
an einem Orte erstattet seien, und besonders darauf ihr Augen-
merk richten, daß sie in möglichster Vollständigkeit und mit der
rückhaltlosesten Wahrhaftigkeit abgefaßt seien. Es ist hiebei
auf das Thatsächliche das größte Gewicht zu legen und von
den Aerzten die etwa daraus sich ergebenden Schlüsse in mög-
lichster Klarheit hervorzuheben. Der Aerzte finden bei Ab-
fassung dieser Berichte Gelegenheit, ihr Beobachtungstalent,
ihre wissenschaftliche Bildung, sowie ihre Zuverlässigkeit zu be-
währen, und wird die k. Regierung, K. d. J., sich diesen An-
laß nicht entgehen lassen, das ärztliche Personale kennen zu
lernen, den berufstreuen wahrhaften Arzt von dem leichtsinnigen,
trägen und von dem Charlatan zu unterscheiden, und wird ihre
desfallsigen Beobachtungen in den Qualifications-Listen nieder-
legen. Die eingehenden Berichte hat die k. Regierung zugleich
mit einem von ihrem Medizinal-Referenten abzufassenden Haupt-
Berichte über die Epidemie in ihrem Kreise mit möglichster
Beschleunigung einzusenden.