366
legen, gleichviel ob sie bei allopathischer, homöopathischer,
hydropathischer oder exspektativer Behandlung gewonnen wurden,
Die k. Regierung wird, die Wichtigkeit der im Obigen
gestellten Aufgabe würdigend, die untergebenen Aerzte genau
von derselben verständigen und die gewissenhafte Ausführung
überwachen, indem nur auf diesem Wege eine sichere Grund-
lage zur Erkenntniß und Bekämpfung der Cholera gefunden
werden kann, welche bisher bei jedem neuen Angriffe an Aus-
dehnung und Bösartigkeit gewonnen hat und welche noch in
diesem Augenblicke viele Theile Bayerns in Trauer versetzt.
München, 26. September 1854.
Auf Seiner königl. Majestät allerhöchsten Befehl.
Nr. 7221. K. 137.
Ministerial-Entschließung vom 1. Februar 1855, die epidemische
Brechruhr betr.
Auf Seiner Königl. Majestät allerhöchsten Befehl.
Der unterfränkisch-aschaffenburgische Regierungsbezirk war
im abgelaufenen Jahre allein so glücklich, daß die Brechruhr
als Epidemie mit Ausnahme eines einzigen Ortes nirgends
auftrat, und daß die Krankheit selbst in jenem Orte rasch
wieder erloschen ist, ohne so viele Opfer zu fordern, wie dies
anderwärts der Fall war. Wenn hiernach kein genügender
Anlaß gegeben war, eine allerhöchste Anerkennung über Leistungen
wegen der Cholera-Epidemie für Angehörige des unterfränkisch-
aschaffenburgischen Kreises zu beantragen, so ist dabei keines-
wegs die Umsicht und der Eifer verkannt worden oder unbe-
merkt geblieben, womit das k. Regierungs-Präsidium die Vor-
sichtsmaßregeln gegen die Seuche einleitete und sämmtliche
Organe der Verwaltung für die Ausführung dieser Maßregeln
thätig waren, und hat das unterzeichnete Staatsministerium
insbesondere auch die belobenden Anerkennungen vollkommen
begründet gefunden, welche diesen Organen im Bezirke Gemünden
von der k. Regierung kund gegeben worden sind. Dies wird
dem k. Regierungs-Präsidium hierdurch eröffnet.
München, den 1. Februar 1855.