446 Bedenken gegen Beschlußfassung des Bundes über den Beitritt zum Aprilbündnis.
außerdeutsche Länder durch keine der bundesgesetzlichen Bestimmungen, auch nicht durch
Artikel 47, zum Gegenstand einer Beschlußnahme des Bundes gemacht werde. Abgesehen
aber von diesen Argumentationen, würde eine Annahme des Bündnisses in seiner
gegenwärtigen Fassung durch die Bundesversammlung den Eintritt der Verpflichtung
zum aktiven Vorgeben entweder von dem Einverständnis Preußens und Österreichs
abbängig machen, oder wir würden der Bundesversammlung auch die am Schlusse des
Artikel II als integrierender Teil des Vertrages bezeichnete Übereinkunft vorlegen
müsssen. Daß die erste Alternative den Absichten der Majorität entspreche, bezweifle ich,
und in bezug auf die zweite vermag ich nicht zu beurteilen, ob sie ausführbar ist und ob
der Inhalt der „Übereinkunft“ den Beifall aller oder doch einer Mehrheit, wie sie für eine
eventuelle und implizite zu beschließende Kriegserklärung nach Art. 40 der Schlußakte
erforderlich ist, finden würde.
Jedenfalls fürchte ich, daß eine Beschlußnahme über den förmlichen Beitritt zu
diesem Bündnis Diskussionen über dessen Inhalt und etwa wünschenswerte Amendierung
herbeiführen würde, welche nachteilig auf die Überzeugung von der Probehaltigkeit des
einheitlichen Zusammenhaltens unter den deutschen Staaten zurückwirken müßten. Ich
gebe zu, daß diese Gründe für jetzt nicht sowohl für die Unzulässigkeit einer späteren Beschlußnahme
über das Bündnis, als vielmehr für die Notwendigkeit sprechen, vorher zu
ermitteln, welche Aufnahme der Wortlaut desselben bei den einzelnen Regierungen findet.
Im übrigen erlaube ich mir zur österreichisch-preußischen Erklärung nur den unmaßgebl.
Vorschlag, die Wichtigkeit der Donauländer für die materielle Wohlfahrt Deutschlands
weniger stark akzentuieren zu wollen. Indem ich mir des augenblicklich eintretenden
Postschlusses wegen die g.³) eingehendere Berichterstattung über den etwaigen Inhalt der
oben angedeuteten, allgemein gehaltenen Vorlage vorbehalte, schließe ich etc.
494. Bericht vom 27. April 1854 an Minister v. Manteuffel,
betr. den Beitritt des Deutschen Bundes zu dem Bündnisse zwischen Österreich
und Preußen vom 20. April 1854. — Vgl. Poschinger II Nr. 3. In
der vorletzten Zeile lies dort „Bundesregierungen“ statt „Bundestruppen“.
Die Sperrungen rühren von Poschinger her.
495. Randbemerkungen zu dem Berichtsentwurf
vom 27. April 1854.
( Eigenhändig.) (27. April 1854.]
Die Westmächte haben einseitig
1. die von Rußland acceptirte Note zurückgenommen;
2. die Flotten in das schwarze Meer geschickt;
3. den Krieg erklärt;
4. den Zweck des Krieges geändert.
³) Poschinger hat aus der Abkürzung „ghste“ (= gehorsamste) „nächste“ gelesen.