Volltext : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 1.

446  Bedenken  gegen  Beschlußfassung  des  Bundes  über  den  Beitritt  zum  Aprilbündnis.

außerdeutsche  Länder  durch  keine  der  bundesgesetzlichen  Bestimmungen,  auch  nicht  durch
Artikel  47,  zum  Gegenstand  einer  Beschlußnahme  des  Bundes  gemacht  werde.  Abgesehen
  aber  von  diesen  Argumentationen,  würde  eine  Annahme  des  Bündnisses  in  seiner
gegenwärtigen  Fassung  durch  die  Bundesversammlung  den  Eintritt  der  Verpflichtung
zum  aktiven  Vorgeben  entweder  von  dem  Einverständnis  Preußens  und  Österreichs
abbängig  machen,  oder  wir  würden  der  Bundesversammlung  auch  die  am  Schlusse  des
Artikel  II  als  integrierender  Teil  des  Vertrages  bezeichnete  Übereinkunft  vorlegen
müsssen.  Daß  die  erste  Alternative  den  Absichten  der  Majorität  entspreche,  bezweifle  ich,
und  in  bezug  auf  die  zweite  vermag  ich  nicht  zu  beurteilen,  ob  sie  ausführbar  ist  und  ob
der  Inhalt  der  „Übereinkunft“  den  Beifall  aller  oder  doch  einer  Mehrheit,  wie  sie  für  eine
eventuelle  und  implizite  zu  beschließende  Kriegserklärung  nach  Art.  40  der  Schlußakte
erforderlich  ist,  finden  würde.

Jedenfalls  fürchte  ich,  daß  eine  Beschlußnahme  über  den  förmlichen  Beitritt  zu
diesem  Bündnis  Diskussionen  über  dessen  Inhalt  und  etwa  wünschenswerte  Amendierung
herbeiführen  würde,  welche  nachteilig  auf  die  Überzeugung  von  der  Probehaltigkeit  des
einheitlichen  Zusammenhaltens  unter  den  deutschen  Staaten  zurückwirken  müßten.  Ich
gebe  zu,  daß  diese  Gründe  für  jetzt  nicht  sowohl  für  die  Unzulässigkeit  einer  späteren  Beschlußnahme
  über  das  Bündnis,  als  vielmehr  für  die  Notwendigkeit  sprechen,  vorher  zu
ermitteln,  welche  Aufnahme  der  Wortlaut  desselben  bei  den  einzelnen  Regierungen  findet.
Im  übrigen  erlaube  ich  mir  zur  österreichisch-preußischen  Erklärung  nur  den  unmaßgebl.
Vorschlag,  die  Wichtigkeit  der  Donauländer  für  die  materielle  Wohlfahrt  Deutschlands
weniger  stark  akzentuieren  zu  wollen.  Indem  ich  mir  des  augenblicklich  eintretenden
Postschlusses  wegen  die  g.³)  eingehendere  Berichterstattung  über  den  etwaigen  Inhalt  der
oben  angedeuteten,  allgemein  gehaltenen  Vorlage  vorbehalte,  schließe  ich  etc.

494.  Bericht  vom  27.  April  1854  an  Minister  v.  Manteuffel,
betr.  den  Beitritt  des  Deutschen  Bundes  zu  dem  Bündnisse  zwischen  Österreich
  und  Preußen  vom  20.  April  1854.  —  Vgl.  Poschinger  II  Nr.  3.  In
der  vorletzten  Zeile  lies  dort  „Bundesregierungen“  statt  „Bundestruppen“.
Die  Sperrungen  rühren  von  Poschinger  her.

495.  Randbemerkungen  zu  dem  Berichtsentwurf
vom  27.  April  1854.

( Eigenhändig.)  (27.  April  1854.]
Die  Westmächte  haben  einseitig
1.  die  von  Rußland  acceptirte  Note  zurückgenommen;
2.  die  Flotten  in  das  schwarze  Meer  geschickt;
3.  den  Krieg  erklärt;
4.  den  Zweck  des  Krieges  geändert.

³)  Poschinger  hat  aus  der  Abkürzung  „ghste“  (=  gehorsamste)  „nächste“  gelesen.