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und die testamentarischen Verfügungen zu Gunsten indirecter und lachender
Erben zu anulliren und den Betrag der ganzen Gesellschaft für Besserung der
Schulen 2c. zu überweisen, wird abgelehnt, so daß die Frage vorerst unentschieden
bleibt. — Bezüglich der Frage wegen Organisation von Gewerksgenossenschaften
oder „Vereinen zu gemeinsamem Widerstand gegen die Arbeitgeber"
werden einstimmig folgende drei Resolutionen angenommen: 1) In
allen Ländern ist die Bildung von Gewerksgenossenschaften (Widerstandsvereinen)
energisch anzustreben. 2) Wenn die einzelnen Gewerksgenossenschaften und
örtlichen Sectionen gebildet sind, sollen sie sich mit der internationalen Gesellschaft
in Verbindung setzen. 3) Der Congreß ladet den Generalrath ein, im
Fall des Bedürfnisses die internationale Verbindung der Widerstandsvereine
aller Länder zu vermitteln.“ — Außerdem werden die Berichte des Generalraths
und der einzelnen Centralsectionen von den versch'edenen Ländern verlesen.
Diese Berichte betreffen hauptsächlich die Thätigkeit und Ausdehnung
der Association vermittelst Strikes und schildern in grellen Farben die falsche
Auffassung und Mißachtung von Seiten der Kapitalisten und Arbeitgeber
gegenüber den Arbeitern. Am interessantesten ist der Bericht Liebknecht's,
welcher einen vollständigen geschichtlichen Ueberblick der Arbeiterbewegungen
Deutschlands in den letzten zwanzig Jahren gibt und nachweist, daß die Arbeiterführer
à la Schweitzer, welche nur für materielle Interessen der Arbeiter
ohne Förderung der politischen Freiheit agitiren, für die Reaction und den
Cäsarismus wirken. Der Berichterstatter der zahlreichen deutschen Arbeitervereine
der Schweiz, Gögg, gibt Veranlassung zu einer lebhaften Scene, indem
der zu den Ultras gehörende Präsident Young (selbst ein Schweizer) sein
Bedauern ausspricht, daß Gögg die Schweizerrepublik gelobt habe. Gögg
hatte einfach gesagt, daß die deutschen Arbeiter in der Schweiz einen großen
Vortheil haben, den Werth einer Republik schätzen zu lernen und daß sie, ins
alte Vatexland zurückgekehrt, für eine Republik und zwar für eine bessere, die
social--denkratische, Propaganda machen werden, da sie auch die noch vorhandenen
Mängel der Schweizerrepublik erkannt haben. Rittinghausen tritt energisch
gegen den Tadel Young's zu Gunsten Gögg's in die Schranken.
Schließlich wird für das nächste Jahr Paris als Congreßort bestimmt, der
bisherige Generalrath wieder gewählt und der social-demokratischen Republik
der Zukunft ein Hoch gebracht.
14— 19. Sept. Versammlung der Friedens= und Freiheitsliga in Lausanne.
Die Verhandlungen zeichnen sich vor denen der beiden letzten
Jahre durch Ernst und Würde aus.
Debatten und Beschlüsse. I. Allgemeine Organisation:
Charles Lemonnier begründet die zum ersten Gegenstand der Tagesordnung
vorgeschlagene Resolution. Dieselbe lautet mit Hinweglassung der Motive:
„Der Congreß erklärt, das einzige Mittel, den Frieden in Europa zu sichern,
ist die Bildung einer Föderation der Völker unter dem Namen: Vereinigte
Staaten von Europa. Die Regierung dieser Union muß republikanisch und
föderativ sein, d. h. sie muß beruhen auf dem Princip der Souveränetät des
Volkes und die Autonomie und Unabhängigkeit jedes Gliedes der Föderation
achten. Die Gestaltung der Regierung muß vervollkommnungsfähig sein. Die
europäische Föderation muß jedem der Völker, die ihr angehören, garantiren:
a) die Souveränetät und Autonomie, b) die individuelle Freiheit, c) die Freiheit
der Abstimmung, d) Preßfreiheit, e) Vereins= und Versammlungsfreiheit,
f) Gewissensfreiheit, g) die Freiheit der Arbeit ohne Ausbeutung der Arbeiter,
h) die wirkliche persönliche Verantwortlichkeit aller Beamten der Executive.
Kein Volk kann in die europäische Conföderation eintreten, wenn es nicht schon
voll ausübt: das allgemeine Stimmrecht, das Recht, die Steuern zu bewilligen
und zu verweigern, das Recht Frieden zu schließen und Krieg zu erklären
das Recht, politische Bündnisse und Handelsverträge zu schließen und zu rati-