Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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säume  nicht,  sogleich  um  geeignete  Hilfe  sich  umzusehen.  Jetzt
ist  das  Uebel  noch  sicher  in  kurzer  Zeit  und  ohne  Nachtheil  zu
beseitigen,  was  um  so  weniger  der  Fall  ist,  je  länger  mit  der  Hilfe
gezögert  wird.  Was  jetzt  noch  ohne  Kostenaufwand,  ohne  viele
Umstände  in  einer  Woche  gethan  werden  kann,  das  ist  bei  jahrelanger
  Vernachläßigung  oft  in  Monaten  nicht  zu  bewerkstelligen.
Jeder  Aufschub  in  dieser  Hinsicht  ist  um  so  unverzeihlicher,  da
für  die  gründliche  unentgeltliche  Heilung  auch  des  ärmsten  Hilfesuchenden
  gesorgt  ist.

Zweckmäßige  und  sichere  Hilfe  kann  der  Krätzkranke  aber
nur  beim  geprüften  und  geordneten  Arzte  finden.  Nur  dieser
kann  es  beurtheilen,  welche  Mittel  für  den  Kranken  je  nach
seiner  Körperbeschaffenheit,  den  bei  ihm  etwa  vorwaltenden
Krankheitsanlagen,  je  nach  dem  Alter  und  der  Ausbreitung  der
Krankheit  selbst,  die  angemessensten  sind,  um  ihn  schnell  aber
ohne  Gefahr  übler  Folgen  zu  heilen.

Kein  Krätzkranker  wird  zwar  in  Verlegenheit  sein,  auch
ohne  den  grprüften  Arzt  irgend  ein  sicheres  Mittel  gegen  seine
Krankheit  aufzutreiben,  denn  jeder  geschäftige  Pfuscher  kann  ihm
zur  Genüge  damit  dienen,  allein  er  hüte  sich,  von  solchen
Mitteln  Gebrauch  zu  machen,  die  nur  im  glücklichsten  Falle
ihm  keinen  Schaden  bringen,  und  bedenke  wohl,  daß  es  ein
Anderes  ist,  „Krätze  vertreiben"“"  und  ein  Anderes  „Krätze
heilen.“

Vorzüglich  muß  man  aber  in  dieser  Hinsicht  vor  den  fetten
Salben  und  den  heftig  wirkenden  Laxirmitteln  warnen,  die  so
häufig  den  Unwissenden  empfohlen  werden,  und  nicht  selten
großen  Schaden  stiften.

Auch  zur  Heilung  der  Krätze  ist  die  Beobachtung  der
größten  Reinlichkeit  unerläßliche  Bedingniß.  Es  scheint  sogar,
als  wenn  die  Krankheit  in  manchen  Fällen  blos  durch  fleißiges
Waschen  und  Baden  ganz  allein  geheilt  werden  könne,  gewiß
ist  es  aber,  daß  sie  nie  vollkommen  geheilt  werden  kann,  wo  es
an  der  nöthigen  Reinlichkeit  fehlt.

Daß  endlich  die  Pflichten  gegen  sich  selbst  und  gegen
Andere  jeden  Krätzkranken  dringend  dazu  auffordern,  sich  von
dieser  Krankheit  so  bald  wie  möglich  zu  befreien,  und  während
er  davon  befallen  ist,  allen  näheren  Umgang  mit  Gesunden  zu
vermeiden,  versteht  sich  wohl  von  selbst,  denn  es  ist  unrecht,