Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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jedem Arme Pocken, welche sich ganz ähnlich waren. Dr. Lucus 
impfte ferner Personen, welche seit ihrer Kindheit Narben ächter 
Menschenpocken an sich trugen, und erhielt um so weniger aus- 
gebildete unächte Pustelchen, je mehr Narben vorhanden waren. 
Dagegen entstanden bei 2 Personen (von resp. 42 und 49 
Jahren), welche in ihrer Kindheit mit wahren Menschenpocken 
inoculirt waren, vollkommen ächte Kuhpocken. 
Dr. Ludwig in Emskirchen fand, daß die Pocken durch 
Revaccination gebildet, im Allgemeinen einen schnelleren Ver- 
lauf haben, und daß Form, Größe und Farbe nur höchst 
selten die Norm der ächten guten Kuhpocken erreichen, daß eine 
große Regelmäßigkeit in Form und Verlauf statt finde, je ent- 
fernter die Zeit der ersten Vaccination sei, daß ferner die Zahl 
überstandener Kuhpocken und die Form und Größe der Narben 
keinen Einfluß auf den Erfolg der Revaceination ausüben 
(große Narben schienen die Revaccination zu begünstigen), raß 
endlich nicht selten die Kuhpockenlmphe bei Personen, welche 
die ächten Menschenblattern vor längerer Zeit überstanden, 
hafte, jedoch niemals eine regelmäßige Pustelbildung bewirke 
und auf Unvaccinirte übertragen, fruchtlos bliebe."“ 
Vorstehende Beobachtungen werden zur Kenntniß der 
Physikate und des dirigirenden Arztes des allgemeinen Kranken- 
hauses, Dr. Pfeufer, mit dem Auftrage gebracht, ihre Be- 
obachtungen mit den obigen zu vergleichen, und seiner Zeit die 
hierüber gemachten Erfahrungen hieher vorzulegen. 
Bayreuth, den 24. Dezember 1833. 
Kgl. Regierung des Obermainkreises, K. d. J. 
An sämmtliche Physikate des Obermainkreises, sowie an den dirigirenden 
Arzt des allgemeinen Krankenhauses Dr. Pfeufer in Bamberg also 
ergangen. 
Nr. 23,574. S. 191. 
Ministerial-Entschließung vom 13. Januar 1834, die Behandlung 
der Blatternkranken in dem allgemeinen Krankenhause dahier betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der Königlichen Regierung des Isarkreises, Kammer des 
Innern, wird auf den Bericht vom 31. Juli v. J. — die Be- 
handlung der Blatternkranken in dem allgemeinen Kranken- 
hause dahier betr. — Folgendes erwiedert:
	        
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