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10) Der Impfstoff kann zwar unmittelbar durch die
Physikate von der Central-Impfanstalt in München verschrieben
werren, ist jedoch, wegen schnelleren Bezugs — namentlich im
Falle des Bedarfs bei Blattern-Ausbrüchen unverzüglich auch
bei dem K. Kreis-Impfarzte Dr. Herz zu Würzburg zu
erholen.
11) Indem ein eifriges, dienstfreundliches Zusammenwirken
der Polizeibeamten und Gerichtsärzte gewärtiget wird, wird in
Betreff des formellen Geschäftsganges noch bemerkt:
a. daß stets die Gerichtsvorstände und Gerichtsärzte selbst
den commissionellen Zusammentritt an Ort und Stelle zu be-
wirken haben, und Ausnahmen hievon nur in den verordnungs-
mäßig bezeichneten Fällen Platz greifen können;
b. daß bei Dringendheit des Falles und bei momentaner
Verhinderung der Amtsvorstände oder der gesetzlich berufenen
Stellvertreter der Gerichtsarzt stets zur vorläufigen Anordnung
der geeigneten Maßregeln autorisirt ist, und hierüber die
generellen Weisungen namentlich an die Gemeinde-Vorsteher zu
erlassen sind, daß diese provisorischen Maßregeln aber jedesmal
der Genehmigung der Distriktspolizeibehörde unterstellt, und
daß dieß geschehen jedesmal verkündet und aktenmäßig gemacht
werden müsse;
c. daß nach Constatirung der Blatternfälle alsbald eine
kurze Anzeige gemeinschaftlich von den Distrikts-Polizei-Be-
hörden und Physikaten anher zu erstatten ist, welche die ge-
troffenen Anordnungen kurz enthält und summarische Zusam-
menstellung gibt, daß im Laufe der Krankheit eine nähere
Beschreibung mit besonderer Rücksicht auf die Aetiologie und
auf den Erfolg der eingeleiteten Behandlung und sanitäts-
polizeilichen Maßregeln zu erstatten ist, und nach Ablauf der
Krankheitsfälle so wie nach Beendigung des allenfalls epidemischen
Auftretens ebenfalls und zwar unter Hinblick auf den nach
Ablauf des Etatsjahres zu erstattenden Finalbericht über
Epidemien weitere Berichtsvorlage gefordert wird, wobei das
wissenschaftliche und technische den Gerichtsärzten und der Voll-
zug der getroffenen Anordnungen den Polizeibehörden zusteht. —
Eben so wird über den Erfolg der Revaccination von den
Gerichtsärzten nach deren Beendigung Bericht mit summarischer
Zusammenstellung gefordert.
Die Aktenvorlage bei diesen Berichten hat wegen Bedarfs