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2) der Impfstoff wird mit einer Impfnadel, welche in
einem Büchschen befestigt ist, aufgefaßt, die Büchse durch
Wachs geschlossen, und dann wie die Glasplatte aufbewahrt.
3) Auch in Federspulen und Glasröhren kann der Stoff
aufbewahrt werden.
Der trockene Impfstoff erhält aber seine Wirksamkeit in
der Regel nur zwei, selten 6—8 Wochen.
§. 12.
Die Gerichtsärzte in kleineren Orten haben, um Stoff für
die allgemeine von Arm zu Arm vorzunehmende Impfung zu
gewinnen, 14—21 Tage vor dem Beginnen derselben an
mehreren Kindern Vorimpfungen mit frischem oder trockenem
Stoffe zu veranstalten.
Gerichtsärzte in der Nähe größerer Städte sollen, wo
möglich, von einem geimpften Kinde in der Stadt ein Kind
ihres Bezirkes impfen, und von diesem die Impfung von Arm
zu Arm fortsetzen.
Gerichtsärzte, welche nicht auf die eben genannte Weise
frischen Impfstoff erhalten, bedienen sich des getrockneten,
den sie aus einer der größern Städte, und nöthigenfalls vom
Centralimpfarzt in München zwischen Glasplatten oder in
Büchschen unentgeltlich beziehen können.
§. 13.
Zeigen sich die Schutzpocken an einer gesunden Kuh, so
sind mit der reifen Lymphe derselben, auch außer der Zeit der
allgemeinen Impfung, so viele Kinder als möglich zu impfen,
und diese Impfungen von Arm zu Arm, wenn es geschehen
kann, bis zur allgemeinen Impfung fortzusetzen.
Von so geimpften Kindern sollen auch die benachbarten
Gerichtsärzte ihren Impfstoff entnehmen.
Die treffende Kreisregierung ist davon jederzeit schleunig
in Kenntniß zu setzen.
III. Vom dem ärztlichen Verfahren bei und nach
der Impfung.
§. 14.
Die Spitze einer gewöhnlichen Lanzette, oder einer eigens
dazu verfertigten platten Impfnadel von Stahl oder Elfenbein
wird in den wulstigen Rand, nie aber in die Mitte der
Mutterpustel, eine halbe bis eine Linie tief eingesenkt, und auf
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