Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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machen und zur Anwendung dieses beachtenswerthen Verfahrens 
aufzufordern. 
Die sich ergebenden Resultate sind in dem für 1836/37 zu 
erstattenden Rechenschaftberichte zur Anzeige zu bringen. 
München, den 23. Februar 1837. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche k. Kreis-Regierungen, K. d. J., also ergangen. 
(Den Rechenschaftsbericht über die Schutzpocken-Impfung und 
Revaccination im Isarkeise pro 1835/36 betr. 
Dr. Kranz erzeugte seiner Aeußerung nach vorzüglich 
schöne Pusteln, die so ausgezeichnet und charakteristisch waren, 
daß er sie früher nie so gesehen hatte. Er bezweckte dieß, 
indem er kein Kind von Arm zu Arm impfte, sondern alle 
lediglich von flüßigem Impfstoffe in Haarröhrchen. Durch 
diese Manipulation glaubt er folgende Vortheile erreicht zu haben. 
1) Wurden alle Kinder von einem Stoffe vaccinirt, der nur 
viermal durch den menschlichen Organismus gegangen war. 
2) Konnte die Impfung selbst viel schneller durchgeführt 
werden. 
3) War man des Herumschleppens der Mutterimpflinge 
und des lästigen Stoffabnehmens überhoben. 
Dr. Einsele verfuhr auf die nämliche Art, und sah auch 
das nämliche Resultat. 
Diese Beobachtung dürfte überhaupt die aufmerksamste 
Beachtung verdienen, da durch dieses Verfahren die Degeneration 
des Stoffes am sichersten verhindert, und sogar möglich wird, 
ganze Gerichtsbezirke mit regenerirtem, unmittelbar von der 
Kuh, oder doch von der ersten Abimpfung, entnommenen Stoff 
zu impfen rc. 
München, den 28. Januar 1837. 
Nr. 1468. F. 209. 
Ministerial-Entschließung vom 5. April 1833, die Beschwerde-Vor- 
stellung des Impfarztes N., wegen der ihm überbürdeten Impf- 
geschenke betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der Königlichen Regierung des Isarkreises wird auf die 
Berichte vom 7. Dezember vor. und 16. Februar d. J., die 
Beschwerdevorstellung des Impfarztes N., wegen der ihm über-
	        
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