Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

479 
und der nicht präceptiven Natur der Maßregel angemessen, die 
Revaccination nicht als ausschließendes Attribut der Gerichts— 
ärzte zu betrachten, sondern selbe jedem approbirten Arzte frei— 
zugeben und die aufgestellten Physiker blos zu deren unentgelt— 
lichem Vollzuge bezüglich jener Individuen zu verpflichten, welche 
dieselbe von dem amtlichen Arzte zu empfangen wünschen und zu 
dem Ende an den öffentlich auszuschreibenden Revaccinations- 
tagen an dem Physikatssitze erscheinen. 
Die Königl. Kreisregierung wird auch diesfalls das Ent- 
sprechende anordnen, das Angeordnete durch die obenerwähnten 
Bekanntmachungen gleichfalls jährlich neu zur allgemeinen 
Kenntniß bringen und Sorge tragen, daß 
1) wie zur Vaccination, so auch zur Revaccination nur 
bewährte Lymphe benützt werde, daß 
2) der revaccinireude Arzt jene Individuen, welche sich 
einer Controlle nicht zu unterwerfen gedenken, mit den Criterien 
der Wirksamkeit der Impfung bekannt mache und sie in den 
Stand setze, den Effekt oder Nichteffekt der Revaccination zu 
ihrer eigenen Beruhigung selbst zu beurtheilen, und daß 
3) jährlich jeder Arzt dem Physiker und dieser mittelst des 
Hauptberichtes der kgl. Kreisregierung die Zahl der bewirkten 
Revaccinationen anzeige. 
München, den 23. März 1836. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche Königl. Kreisregierungen, also ergangen. 
Nr. 2045. §. 214. 
Ministerial-Entschließung vom 2. April 1830, die Auffassungs= und 
Versendungs-Methode des Impfstoffes nach I)p. Bretoneau und 
Bremer betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Da die Auffassung und Versendung des Impfstoffes nach 
Dr Brentoneau und Bremers Methede mittelst Haar- 
röhrchen von der bisherigen Versendungsart in Nadeln und 
Glasplatten in jeder Beziehung den Vorzug verdient, und da- 
her auch schon deren Einführung durch Entschließung vom 
16. August 1827 genehmigt worden ist, so hat die Königliche 
Regierung des Isarkreises den Central-Impfarzt Dr. Giel 
dahier anzuweisen, künftig den Impfstoff nur nach der neuen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.