Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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pocken-Impfung von Arm zu Arm überhaupt, und dem bisher 
gegen die Vaccine gesetzten Mißtrauen, nämlich daß durch die 
Impfung bei Uebertragung derselben Lymphe durch längere 
Zeit von einem Individuum auf das andere, die Lymphe noth- 
wendig eine Veränderung erleiden müsse, und auch felbst eine 
Vermischung der Kuhpockenlymphe mit anderen Ansteckungs- 
stoffen möglich sei, wurde sowohl zur Begegnung dieser Zweifel 
als zur Verhütung der zu befürchtenden Nachtheile nur allein 
die Impfung mit ächter Kuhpockenlymphe, und zwar vom Euter 
einer pockenkranken Kuh auf Menschen vorgeschlagen, indem die 
vollkommen schützende Kraft der Kuhpocken nur von Kühen auf 
Menschen, und nie von Menschen auf Menschen übergehen soll. 
Zur möglichen Verwirklichung dieses Vorschlages als auch 
zur schuldigsten Befolgung der nach der bestehenden Instruktion 
über die Schutzpocken-Impfung §. 13. anbefohlenen Weisung, 
wo möglich mit der reinen Lymphe von einer pockenkranken 
Kuh zu impfen, ging bisher mein stetes Streben dahin, eine 
pockenkranke, gesunde Kuh ausfindig zu machen, oder doch 
wenigstens Gelegenheit zu finden, einer gesunden Kuh von einem 
gesunden, geimpften Kinde die Schutzpocken einzuimpfen, und 
von dieser dann weiter vacciniren zu können. 
Letzteres gelang mir auch im Monate Mai l. Is. durch 
die Güte des dahiesigen Medizinalassessors und Apothekers 
Heinrich Sippel, welcher meinem demselben geäußerten 
Wunsche, eine seiner Kühe einimpfen zu dürfen, ganz willig 
entsprach, und mir zu diesem Zwecke eine von seinen dreien, in 
seiner Behausung auf dem Stephansberge stehenden, Kühen zu 
meiner Disposition überließ. 
Die zur Impfung ausgewählte Kuh war in einem Alter 
von 4 Jahren, von mittlerer Statur, wohl genährt, und von 
einer glänzenden, bräunlichen Farbe; dieselbe hatte früher schon 
einmal gekälbert, auch im heurigen Frühjahre gerindert, ist 
aber nicht tragend geworden. 
Diese geltstehende und milchende, übrigens gesunde Kuh, 
wurde nun am 12. Mai l J., nachdem dieselbe nicht wegen 
ihrer Bosheit, sondern wegen ihrer großen Unruhe und Leb- 
haftigkeit mit Vorsicht im Stalle geworfen war, von dem Land- 
arzt Heil in meiner Gegenwart in der Art geimpft, daß mittelst 
der gewöhnlichen Impfnadel die vom Arme eines 8 Tage zuvor 
geimpften, sehr gesunden, ½ jährigen Gärtnerskindes, Namens
	        
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