Volltext : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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derselbe,  wenn  er  diesen  Nachweis  nicht  zu  liefern  vermag,
der  Impfung  zu  unterwerfen,  im  Verweigerungsfalle  aber
sogleich  wieder  zurückzuweisen  sei.

Landshut,  den  7.  Juli  1856.
Kgl.  Regierung  von  Niederbayern,  K.  d.  J.

Nr.  31,898.  S.  231.
Entschließung  der  k.  Regierung  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg,
K.  d.  J.,  vom  20.  Mai  1857,  den  Verlag  der  Impf-Formularien  betr.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Unter  Bezugnahme  auf  das  Regierungs-Ausschreiben  vom
24.  Mai  1856  Nr.  33460/28516  im  bezeichneten  Betreffe  (im
Kreisamtsblatte  vom  Jahre  1856  Nr.  62  pag.  779)  wird  den
obenbenannten  Behörden  hiemit  eröffnet,  daß  nach  erfolgtem
Tode  des  Registratur=  Funktionärs  Partenfelder  durch
Beschluß  des  kgl.  Regierungs-Präsidiums  vom  5.  d.  Mts.
Nr.  773/602  der  Verlag  der  Impfformularien  dem  funktionirenden
Einlaufsprotokollisten  Ley  übertragen  worden  ist  und  daß  die
Bedarfs-Anzeigen  über  Impflisten,  Impftabellen  und  Impfscheine
  sowie  die  vorschriftsmäßig  hiefür  zu  leistenden  Zahlungen
nunmehr  unter  der  Adresse  „an  das  Einlaufsbureau  der  kgl.
Regierung  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg,  Kammer  des
Innern“  zu  geschehen  haben.

Würzburg,  20.  Mai  1857.
Königl.  Regierung  von  Unterfranken  und

Aschaffenburg,  Kammer  des  Innern.

Nr.  15,137.  S.  232.
Entschließung  der  k.  Regierung  von  Mittelfranken,  K.  d.  J.,  vom
4.  Februar  1857,  den  Vollzug  der  Schutzpocken-Impfung  betr.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Die  Wahrnehmung  ungleichmäßiger  Uebung  beim  Vollzuge
  der  gegebenen  Vorschriften  über  die  Schutzpocken-Impfung
und  bei  Bestellung  und  Berechnung  der  Impf-Formularien
gibt  zu  nachfolgenden  Anordnungen  Veranlassung:

1)  Der  Thatbestand,  daß  ein  Kind  die  natürlichen  Blattern
überstanden  hat  und  nach  §.  4.  der  allgemeinen  Bestimmungen