VBesches RrichFebruar 13. 14.) 111
13. Febr. (Preuß. Herrenhaus.) Kleinere Vorlagen.
Die Hibernia-Vorlage (s. S. 69) wird verabschiedet, die Aussprache
über das Diätengesey (s. S. 69) vertagt. Ferner wird der Gesetzentwurf
ber. Aufhebung des Disziplinarmittels der Arreststrafe (s. S. 66) und
der Gesetzentwurf betr. weitere Sicherstellung des Gemeindewahlrechts
der Kriegsteilnehmer (s. S. 69) unverändert angenommen.
14. Febr. Spanien beantwortet die deutsche Note vom 31. Jan.
(S. Spanien.)
Das Datum des 14. Febr. ist in dem deutschen „Weißbuche“. (s. S. 86)
mitgereilt. Nach einer Meldung des „WB.“ vom 17. Febr. wurde die
Note dem deutschen Botschafter in Madrid bereits am 6. Febr. überreicht.
14. Febr. Keine Abschwächung der deutschen Seesperre.
Amtlich wird mitgeteilt: Aus dem Auslande kommen neuerdings Nachrichten,
denen zufolge man dort glaubt, die Seesperre gegen England mit
LBooten und Minen wäre mit Rücksicht auf Amerika oder aus irgendwelchen
andern Gründen abgeschwächt worden oder sollte abgeschwächt werden.
Die Rücksicht auf die Neutralen gibt daher Anlaß, nochmals mit aller
Deutlichkeit zu erklären, daß der uneingeschränkte Krieg gegen den gesamten
Seeverkehr in den erklärten Sperrgebieten jetzt in vollem Gange ist und
unter keinen Umständen eingeschränkt werden wird.
14. Febr. Ermahnung des Reichskanzlers an die Landwirte.
Der Reichskanzler richtet an alle Bundesregierungen nachstchendes
Schreiben: Aus Anlaß der am 15. Febr. stattfindenden Erhebung
der Bestände an gedroschenem und ungedroschenem Getreide und der für
den 1. März angeordneten Aufnahme der Viehbestände und Kartoffelvorräte
gestate ich mir, auf die große Bedeutung hinzuweisen, die eine Aufklärung
aller landwirtschaftl. Kreise über die Tragweite dieser Maßnahmen besitzt.
Diese Bestandsaufnahmen stellen erneute Anforderungen an die Zeit und
Arbeitskraft der Landwirte und der zum größten Teil mit Amtsgeschäften wie
mit eigenen landwirtschaftl. Arbeiten überlasteten ländlichen Ortsbehörden.
Aeußerste Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit aller Beteiligten ist bei ihrer Durchführung
aber vaterländische Pflicht. Es gilt dadurch die Versorgung unseres
Heeres und der zum großen Teil mit Arbeiten für die Rüstung des Heeres
beichäftigten städtischen Bevölkerung zu sichern. Ihre Arbeitskraft muß durch
richtige Einteilung und geregelte Zuführung der notwendigen Lebensmittel
weiter erhalten werden, damit unsere tapfern Truppen mit allem versehen
werden, was zum Siege nötig ist. Vorbedingung für das Gelingen des Werkes
der Sicherung unserer Volksernährung ist eine möglichst genaue und zutreffende
Uebersicht über alle jetzt vorhandenen Vorräte. Millionen von landwirtschaftl.
Betrieben müssen an der Ablieferung des Notwendigen mitwirken.
Auf jeden einzelnen Betrieb, mag er noch so klein sein, kommt es an. Die
deutschen Landwirte und Landwirtsfrauen. werden auch in diesem Falle ihre
Pflicht gegen das Vaterland erfüllen. Sie werden dafür sorgen, daß ihre
Bestände so genau wie möglich ausgenommen werden, daß sodann die ihnen
obliegenden Ablieferungen voll und rechtzeitig geschehen, und daß auch die
Bestellung zur neuen Ernte trotz allen Schwierigkeiten so gut und sorgsam
wie irgend möglich erfolgt. Kein Soldat, kein Rüstungsarbeiter, keine Kriegersamilie
darf Mangel leiden durch eine Versäumnis des Landmannes. Er
dat die hohe und heilige Pflicht, dem deutschen Volke sein tägliches Brot
zu liefern und es dadurch unüberwindlich zu machen gegenüber dem Aushungerungsplan
der Feinde, der sich jetzt an ihnen selber rächt.