Metadaten : Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach

VBesches  RrichFebruar  13.  14.)  111

13.  Febr.  (Preuß.  Herrenhaus.)  Kleinere  Vorlagen.

Die  Hibernia-Vorlage  (s.  S.  69)  wird  verabschiedet,  die  Aussprache
über  das  Diätengesey  (s.  S.  69)  vertagt.  Ferner  wird  der  Gesetzentwurf
ber.  Aufhebung  des  Disziplinarmittels  der  Arreststrafe  (s.  S.  66)  und
der  Gesetzentwurf  betr.  weitere  Sicherstellung  des  Gemeindewahlrechts
der  Kriegsteilnehmer  (s.  S.  69)  unverändert  angenommen.

14.  Febr.  Spanien  beantwortet  die  deutsche  Note  vom  31.  Jan.
(S.  Spanien.)
Das  Datum  des  14.  Febr.  ist  in  dem  deutschen  „Weißbuche“.  (s.  S.  86)

mitgereilt.  Nach  einer  Meldung  des  „WB.“  vom  17.  Febr.  wurde  die
Note  dem  deutschen  Botschafter  in  Madrid  bereits  am  6.  Febr.  überreicht.

14.  Febr.  Keine  Abschwächung  der  deutschen  Seesperre.

Amtlich  wird  mitgeteilt:  Aus  dem  Auslande  kommen  neuerdings  Nachrichten,
  denen  zufolge  man  dort  glaubt,  die  Seesperre  gegen  England  mit
LBooten  und  Minen  wäre  mit  Rücksicht  auf  Amerika  oder  aus  irgendwelchen
  andern  Gründen  abgeschwächt  worden  oder  sollte  abgeschwächt  werden.
Die  Rücksicht  auf  die  Neutralen  gibt  daher  Anlaß,  nochmals  mit  aller
Deutlichkeit  zu  erklären,  daß  der  uneingeschränkte  Krieg  gegen  den  gesamten
Seeverkehr  in  den  erklärten  Sperrgebieten  jetzt  in  vollem  Gange  ist  und
unter  keinen  Umständen  eingeschränkt  werden  wird.

14.  Febr.  Ermahnung  des  Reichskanzlers  an  die  Landwirte.

Der  Reichskanzler  richtet  an  alle  Bundesregierungen  nachstchendes
  Schreiben:  Aus  Anlaß  der  am  15.  Febr.  stattfindenden  Erhebung
der  Bestände  an  gedroschenem  und  ungedroschenem  Getreide  und  der  für
den  1.  März  angeordneten  Aufnahme  der  Viehbestände  und  Kartoffelvorräte
gestate  ich  mir,  auf  die  große  Bedeutung  hinzuweisen,  die  eine  Aufklärung
aller  landwirtschaftl.  Kreise  über  die  Tragweite  dieser  Maßnahmen  besitzt.
Diese  Bestandsaufnahmen  stellen  erneute  Anforderungen  an  die  Zeit  und
Arbeitskraft  der  Landwirte  und  der  zum  größten  Teil  mit  Amtsgeschäften  wie
mit  eigenen  landwirtschaftl.  Arbeiten  überlasteten  ländlichen  Ortsbehörden.
Aeußerste  Sorgfalt  und  Gewissenhaftigkeit  aller  Beteiligten  ist  bei  ihrer  Durchführung
  aber  vaterländische  Pflicht.  Es  gilt  dadurch  die  Versorgung  unseres
Heeres  und  der  zum  großen  Teil  mit  Arbeiten  für  die  Rüstung  des  Heeres
beichäftigten  städtischen  Bevölkerung  zu  sichern.  Ihre  Arbeitskraft  muß  durch
richtige  Einteilung  und  geregelte  Zuführung  der  notwendigen  Lebensmittel
weiter  erhalten  werden,  damit  unsere  tapfern  Truppen  mit  allem  versehen
werden,  was  zum  Siege  nötig  ist.  Vorbedingung  für  das  Gelingen  des  Werkes
der  Sicherung  unserer  Volksernährung  ist  eine  möglichst  genaue  und  zutreffende
  Uebersicht  über  alle  jetzt  vorhandenen  Vorräte.  Millionen  von  landwirtschaftl.
  Betrieben  müssen  an  der  Ablieferung  des  Notwendigen  mitwirken.
Auf  jeden  einzelnen  Betrieb,  mag  er  noch  so  klein  sein,  kommt  es  an.  Die
deutschen  Landwirte  und  Landwirtsfrauen.  werden  auch  in  diesem  Falle  ihre
Pflicht  gegen  das  Vaterland  erfüllen.  Sie  werden  dafür  sorgen,  daß  ihre
Bestände  so  genau  wie  möglich  ausgenommen  werden,  daß  sodann  die  ihnen
obliegenden  Ablieferungen  voll  und  rechtzeitig  geschehen,  und  daß  auch  die
Bestellung  zur  neuen  Ernte  trotz  allen  Schwierigkeiten  so  gut  und  sorgsam
wie  irgend  möglich  erfolgt.  Kein  Soldat,  kein  Rüstungsarbeiter,  keine  Kriegersamilie
  darf  Mangel  leiden  durch  eine  Versäumnis  des  Landmannes.  Er
dat  die  hohe  und  heilige  Pflicht,  dem  deutschen  Volke  sein  tägliches  Brot
zu  liefern  und  es  dadurch  unüberwindlich  zu  machen  gegenüber  dem  Aushungerungsplan
  der  Feinde,  der  sich  jetzt  an  ihnen  selber  rächt.