Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Angewöhnung rechnet man täglich 2 bis 6 Loth; auf 1 Stück 
jährlich im Durchschnitt 25 Pfund. 
3) Schafe und Ziegen lieben das Salz ungemein, ins- 
besondere als Lecke und mit bittern Kräutern. 
4) Schweine erfordern die meiste Behutsamkeit in der 
Anwendung des Salzes, weil die Fütterungsart derselben sich 
meistens nicht gut damit verträgt; es sollte ihnen nur in Ver- 
bindung mit Eicheln, Roßkastanien r2c. gegeben werden. 
Futter einzusetzen, verfährt man auf folgende Weise: 
Wiesen= und Kleeheu, Wicken, Mengfutter 2c. werden 
lagenweise, jede Lage 1 Fuß hoch, übereinander gesetzt, und 
jede Lage mit Viehsalz bestreut, so daß auf 100 Pfund Futter 
1 bis 1½ Pfund Salz kommt. Das Ganze muß sodann fest- 
getreten werden. Hierdurch wird das Heu nahrhafter, auch 
vor Schimmel, Fäulniß und Selbstentzündung bewahrt. 
Staubiges und sonst verunreinigt gewesenes, eingesalzenes 
Heu muß vor dem Verfütternm noch einmal tüchtig, ausge- 
schüttelt werden. 
Futterstroh wird wie das. Heu eingesalzen. 
Weißes Kraut, Rubenblätter und andere ähnliche, leicht. 
in. Fäulniß übergehende Futterkräuter werden durch, Einsalzen 
nicht nur gegen diese verwahrt, sondern auch nahrhafter ge- 
macht. Sie werden geschnitten oder zerstossen, in Gefäßen 
lagenweise eingetreten, oder mit Stößeln eingestossen; auf jede 
Lage wird so viel Viehfalz eingestreut, daß auf 5 bis 6 
Zentner grünes Futter wenigstens 1 bis 2 Pfund Salz treffen. 
Das Ganze wird mit Brettern gedeckt, mit Steinen fest, be- 
schwert, bei der Fütterung gleichmäßig von oben herab ver- 
wendet, und überhaupt mit Sauerkraut behandelt. Wenn vurch 
festes Eintreten sich nicht so viel Flüssigkeit erzeugt, daß das Futter 
davon bedeckt wird, so kann es auch mit Wasser übergossen werden. 
Nr. 22,488. S. 227. 
Ministerial-Entschließung vom 30. Oktober 1837, die Lungenseuche 
in Eschenlohe, nunmehr die Umgangnahme der Grenzsperre bei dem: 
Vorkommen minder heftiger Viehseuchen mit Ausnahme der Löser- 
dürre betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Auf den Bericht der k. Regierung vom 7. September I. Is- 
wird erwiedert, was folgt:
	        
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