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thümer des Rindviehes durchaus keine fremden Menschen in
ihre Ställe, oder überhaupt zu ihrem Rindviehe gelangen
lassen, und daß dieses auf keine Weise in Gemeinschaft mit
Gegenständen komme, welche den Peststoff mit sich führen
können. Aus dieser Ursache sind die Weiden, welche bei gegen-
wärtiger Winter -Jahreszeit ohnehin nicht stattfinden, bis auf
weitere Anordnung gänzlich aufzuheben, das Vieh im Stalle
zu behalten, auf fremde Pferde, Hunde, Katzen und dergleichen
besondere Aufmerksamkeit zu heften.
8. 5.
Von dieser strengen Sperre sind alle Einwohner, und auch
die benachbarten Grenzbewohner und Behörden durch die
Königlichen General-Kreiscommissariate in Kenntniß zu setzen,
und die Reisenden, wie die vom Auslande kommenden Güter,
Effekten u. s. w., haben sich bei dem Eintritte in das Reich
durch ihre Päße und Zeugnisse dahin auszuweisen, daß sie in
Hinsicht der Rindvieh-Pest durchaus nichts Verdächtiges mit
sich führen. Besonders aber werden die Königlichen General=
Kreiscommissariate bei den unvermeidlichen Truppenmärschen
auf diesen Gegenstand den möglichsten Bedacht nehmen, die
Befolgung der Vorschriften des vorhergehenden §. 4. und jene
der Beilage Ziff. 7 in Betreff der sorgfältigen Reinigung bei
solchen Gelegenheiten den Einwohnern einschärfen.
Beilage Ziffer 2.
Anordnung gegen die Verbreitung der Rindvieh-
Pest bei dem unvermeidlichen Zuge der Schlacht-
ochsen aus Oesterreich rc. durch Bayern zur Armee.
§. 1.
Es ist im Einverständnisse mit der Kaiserlich Königlich
österreichischen Regierung die Einrichtung getroffen, daß das-
jenige Schlachtvieh, welches durch Bayern zur Armee nach-
geliefert wird, schon vor dem Eintritte in das Königreich
Bayern durch Kunstverständige untersucht, und zu diesem
Zwecke nur solches ausgewählt werde, an welchem kein Zeichen
einer Krankheit bemerkbar, und kein Verdacht der Ansteckung
von der Rindvieh-Pest vorhanden ist.
Dem auf solche Art untersuchten und ausgewählten Schlacht-
vieh werden von den Kaiserlich Königlich österreichischen Behörden
legale Gesundheitszeugnisse mitgegeben, und nur das mit solchen
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