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für sich und für ihr Vieh zugetragen, auch die Milch der Kühe
mittelst Wechslung der Gefäße von da wieder abgeholt.
Ist nun der ganze Ort vom gesunden und vom kranken
Viehe geleert, so werden die Ställe; und Alles was verun-
reinigt war, nach den Vorschriften der Beilage Ziff. 7 gereinigt
und die Sperre nach 20 Tagen aufgehoben.
Das in dem Quarantänestalle eder in dem Walde befind-
liche Vieh wird von den Wächtern fleißig beobachtet. Zeiget
sich an einem Stücke eine Krankheit, so wird dasselbe ohne
weiters in den Peststall übersetzt. Zwanzig Tage nach dem
letzten Erkranken eines Stückes werden alle übrigen Gesunden
sammt den Wärtern der Reinigung (Beilage Ziffer 7.) unter-
worfen und in die ebenfalls gereinigten Ställe zurückgebracht.
8. 5.
Der Geschäftsgang in dem Peststalle, (obiger Ziff. 3.) ist
folgender:
a. Die Commission macht ein Verzeichniß von allem dahin
gelieferten kranken Viehe, seinem Geschlechte, Alter, Abzeichen
und Werthe, dann dem Namen der Eigenthümer desselben.
Ferner ein Verzeichniß des dahin eingesperrten Personals nach
Namen, Verrichtung und dafür stipulirten Lohn, ein Verzeichniß
über das dahin abgegebene Futter, die Medicamente, Nahrungs-
mittel, Geräthschaften 2c., endlich ein gleiches von der zur
Sperre verwendeten Mannschaft, nach ihren Namen, Wohnorten
und Gebühren.
b. Von dem eingesperrten Thierarzte oder Viehverständigen
wird ein Verzeichniß über die wegen Unheilbarkeit erschlagenen
oder gefallenen Stücke, dann über die Wiedergenesenen gefertigt.
Da nur unter diesen Umständen die Ablederung der er-
schlagenen oder gefallenen Stücke vorgenommen werden darf,
so sind die dadurch erhaltenen Häute, der Talg und die Hörner
innerhalb des gesperrten Bezirkes aufzubewahren und bei Aaf-
hebung der Sperre der Commission zu übergeben, welche die
Schätzung dieser Gegenstände vornimmt und in dem, dem
General-Kreiscommissariate zu übergebenden, Verzeichnisse der
auf die Rindvieh-Pest erlaufenen Kosten den Betrag in Ein-
nahme stellt.
c. Damit aber auch unter diesen Umständen keine Gefahr
der Verbreitung der Rindvieh-Pest von der Ablederung, Auf-
bewahrung der Häute, des Talges und der Hörner entstehen