Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Die Krippen von Stein werden in dem Stalle gelassen, 
mehrmal mit siedendem Wasser ausgebrüht, dann mit Sand 
gescheuert und mit Salz ausgerieben. 
Die Geräthschaften, mit welchen das Thier getränkt wor- 
den, oder welche sonst in dem Stalle vorhanden waren, werden, 
wenn sie von keinem Werthe sind, vernichtet und verbrannt, 
außerdem aber mit kochendem Wasser, Lauge u. s. w. gereinigt 
und der freien Luft ausgesetzt. Ketten und anderes Eisenwerk 
werden ausgeglüht. 
Der Mist wird auf gut verwahrten Wägen, mit Pferden 
bespannt, auf einem von dem Orte, den Straßen und Wegen 
entfernten Platz gebracht und daselbst vergraben. Die Straße, 
welche damit befahren wurde, ist sorgfältig zu reinigen und zu 
verhüten, daß einige Tage kein Hornvieh darauf getrieben werde. 
Der Boden des Stalles, wenn er von Holz ist, wird ausge- 
rissen und verbrannt, die unter denselben gelegene Erde, so tief 
als die Mistjauche eingedrungen sein mag, ausgehoben, und nach 
der Vorschrift, wie der Mist, vergraben. Ist der Boden des 
Stalles von Stein, so werden diese Steine mit scharfer Lauge 
gut abgewaschen, an der Luft getrocknet und die Erde unter 
denselben gleich den vorigen behandelt. Sollten die Ställe 
weder mit hölzernen noch steinernen Böden versehen sein, so 
ist die Erde derselben noch tiefer auszuheben und zu vergraben. 
In jedem dieser drei Fälle wird der neue Boden mit frischer 
Erde nur nach geschehener Lüftung des Stalles zurecht gemacht. 
Eine gleiche Reinigung ist mit den ober den Ställen be- 
findlichen Heuböden, wenn diese von dem Stalle nur durch eine 
hölzerne Decke getrennt sind, vorzunehmen, das darauf befind- 
liche Futter und die Streu sind sogleich nach der Entleerung 
des Stalles zu entfernen, zu vernichten und das frische Futter 
nur nach vollendeter Reinigung wieder dahin zu bringen. 
Wäre der daselbst befindliche Vorrath zu beträchtlich, so 
soll derselbe ins Freie gebracht, mehrere Tage gelüftet und 
dann für die Schafe und Pferde verwendet werden. Erlaubt die 
besondere Lage einzelner Ställe die vorgeschriebene Lüftung nicht, so 
sollen die mineralsauren Räucherungen darin vorgenommen und 
in dem angegebenen Zeitpunkte mehrere Male wiederholt werden. 
§. 2. 
Die von der Rindvieh-Pest wieder genesenen Thiere, so 
wie jene, welche aus Contumazställen in ihre vorigen Ställe
	        
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