Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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der Brusthöhle verbunden; das Herz ist welk, blaß, und ent- 
hält, so wie die großen Gefäße, wenig oder dunkles flüssiges Blut. 
Verhütung der Rinderpest. 
Die Maßregeln zur Abhaltung der so gefährlichen Rinder= 
pest sind zwar in dem Allerhöchsten Mandate vom 13. Mai 1780 
ausführlich gegeben; damit aber ein jeder Viehbesitzer besonders 
diejenigen recht genau kenne, welche dem Einzelnen zu beachten 
und auszuführen obliegen, so werden dieselben hiermit noch 
besonders ertheilt. 
1) Jeder Viehbesitzer muß stets darüber wachen, daß nie 
durch Unvorsicht, polnisches oder ungarisches Rindvieh, welches 
eben erst angelangt ist oder durchgeht, mit dem Seinigen in 
Berührung komme. Es darf es namentlich nicht eher in seine 
besetzten Ställe bringen, als bis er durch eine sechswöchentliche 
Beobachtung desselben in besonderen Räumen von dessen Ge- 
sundheit völlig überzeugt ist. Eben so wenig darf er das 
eigene Vieh auf Weiden, Treibwegen und dergleichen mit jenem 
fremden zusammen kommen lassen, noch es auf solche Oerter 
schicken, welche diese kurz vorher verlassen haben. Auch die 
Treiber und Händler solcher fremden Heerden dürfen nicht in 
die Ställe gelassen werden. 
Alles dieses ist auch sorgfältigst zu beachten, wenn die 
Rindvieh-Pest bereits unter dem einheimischen Viehe in der 
Nähe ausgebrochen ist. Es ist dann aber besonders noch dar- 
auf zu sehen, daß 
2) die Dienstleute nicht in die Nachbarschaft von pest- 
krankem Vieh gehen, oder mit folchen Personen Umgang haben, 
welche aus dem der Seuche verdächtigen Orte kommen. 
3) Hunde angelegt, Katzen und Hausgeflügel eingesperrt, 
und fremde Thiere dieser Art, welche sich dem Hofe nähern 
oder in die Ställe eindringen wollen, sogleich getödtet werden; 
4) Fleisch, Talg, Häute, welche von pestkrankem Vieh 
genommen sind, oder Wolle, Stroh, Heu und ähnliche Gegen- 
stände aus den der Seuche verdächtigen Orten nicht in die 
eigene Behausung aufgenommen werden. 
5) Uebrigens muß jeder Viehbesitzer zu Zeiten, wenn die 
Rinderpest herrscht, mehr als je darauf sehen, daß sein Vieh- 
stand möglichst gesund sei, und daher Sorge tragen, daß 
a. das Vieh niemals zu überhäuft im Stalle stehe, damit 
die Luft in demselben nicht zu warm und dunstig werde;
	        
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