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der Brusthöhle verbunden; das Herz ist welk, blaß, und ent-
hält, so wie die großen Gefäße, wenig oder dunkles flüssiges Blut.
Verhütung der Rinderpest.
Die Maßregeln zur Abhaltung der so gefährlichen Rinder=
pest sind zwar in dem Allerhöchsten Mandate vom 13. Mai 1780
ausführlich gegeben; damit aber ein jeder Viehbesitzer besonders
diejenigen recht genau kenne, welche dem Einzelnen zu beachten
und auszuführen obliegen, so werden dieselben hiermit noch
besonders ertheilt.
1) Jeder Viehbesitzer muß stets darüber wachen, daß nie
durch Unvorsicht, polnisches oder ungarisches Rindvieh, welches
eben erst angelangt ist oder durchgeht, mit dem Seinigen in
Berührung komme. Es darf es namentlich nicht eher in seine
besetzten Ställe bringen, als bis er durch eine sechswöchentliche
Beobachtung desselben in besonderen Räumen von dessen Ge-
sundheit völlig überzeugt ist. Eben so wenig darf er das
eigene Vieh auf Weiden, Treibwegen und dergleichen mit jenem
fremden zusammen kommen lassen, noch es auf solche Oerter
schicken, welche diese kurz vorher verlassen haben. Auch die
Treiber und Händler solcher fremden Heerden dürfen nicht in
die Ställe gelassen werden.
Alles dieses ist auch sorgfältigst zu beachten, wenn die
Rindvieh-Pest bereits unter dem einheimischen Viehe in der
Nähe ausgebrochen ist. Es ist dann aber besonders noch dar-
auf zu sehen, daß
2) die Dienstleute nicht in die Nachbarschaft von pest-
krankem Vieh gehen, oder mit folchen Personen Umgang haben,
welche aus dem der Seuche verdächtigen Orte kommen.
3) Hunde angelegt, Katzen und Hausgeflügel eingesperrt,
und fremde Thiere dieser Art, welche sich dem Hofe nähern
oder in die Ställe eindringen wollen, sogleich getödtet werden;
4) Fleisch, Talg, Häute, welche von pestkrankem Vieh
genommen sind, oder Wolle, Stroh, Heu und ähnliche Gegen-
stände aus den der Seuche verdächtigen Orten nicht in die
eigene Behausung aufgenommen werden.
5) Uebrigens muß jeder Viehbesitzer zu Zeiten, wenn die
Rinderpest herrscht, mehr als je darauf sehen, daß sein Vieh-
stand möglichst gesund sei, und daher Sorge tragen, daß
a. das Vieh niemals zu überhäuft im Stalle stehe, damit
die Luft in demselben nicht zu warm und dunstig werde;