Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

587 
Um nun das Eindringen dieser Seuche in die Provinz Nie- 
derbayern bei Zeiten thunlichst zu verhindern, ergeht hiemit an das 
k. Landgericht der Auftrag, Angesichts dieses zu veranlassen, daß 
sämmtliche aus Oesterreich kommenden Rindviehtriebe einer ge- 
nauen Aufsicht unterstellt, und nur denjenigen Viehhändlern der 
Eintrieb ihres Viehes über die Grenze gestattet werde, deren 
Vieh für gesund befunden wurde, und welche überdieß mit einem 
obrigkeitlichen Zeugnisse versehen sind, worin nachgewiesen ist, 
daß die nach Zahl, Gattung, Farbe und sonstigen Abzeichen 
einzeln gehörig beschriebenen Thiere nicht nur aus vollkommen 
gesunden Orten abstammen, sondern auch durch keine Ortschaft, 
wo die Rinderpest einmal herrscht, gekommen sind, widrigenfalls 
unnachsichtliche Zurückweisung zu erfolgen hat, wobei bemerkt 
wird, daß unterm Heutigen an die k. k. Landesregierung in Linz 
und das k. k. böhmische Gubernium in Prag der Antrag gestellt 
wurde, daß sämmtliche Viehhändler von diesen Maßregeln zu 
ihrer Darnachachtung im Falle eines vorhabenden Viehtriebes 
nach Bayern in Kenntniß gesetzt werden. 
Im Allgemeinen aber ist der Gesundheitszustand der hier- 
ländigen Thiere sorgfältigst zu überwachen, und jede Spur irgend 
eines bedenklichen Krankheitsfalles ohne Verzug hieher zur An- 
zeige zu bringen. 
Landshut, den 29. Oktober 1844. 
Königliche Regierung von Niederbayern, 
Kammer des Innern. 
Nr. 32,734. S. 247. 
Ministerial-Entschließung vom 14. November 1844, die in Nieder- 
österreich ausgebrochene Rinderpest betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Von der unterm Heutigen an die k. Regierungen von Ober- 
bayern, Niederbayern, der Oberpfalz und von Regensburg, dann 
von Oberfranken, K. d. J., im obenbemerkten Betreffe ergangenen 
Entschließung folgt hierneben eine Abschrift zur Kenntnißnahme 
und geeigneten Verfügung. 
Mühnchen, den 14. November 1844. 
Ministerium des Innern. 
An die k. Kreisregierungen der Pfalz, Mittelfranken, Unterfranken und 
Aschaffenburg, dann von Schwaben und Neuburg also ergangen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.