Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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leicht in fremder und freier Luftregion, auf dem Marsche und 
Transporte, von der Krankheit ergriffen werde, und diese auch 
anderen Rindern, im Freien oft noch eher und häufiger, beson- 
ders auf der Weide, wie im Stalle, mittheilen könne; 
3) weil es zugleich höchst wahrscheinlich ist, daß sie wenig- 
stens zum Theil mit der verderblichen Viehpest oder Anthrax- 
Seuche, dem sogenannten Milzbrand selbst complicirt seie, wie 
es besonders in den russischen Steppen= und Weide-Gegenden 
nicht selten der Fall ist, und auch eben jene Seuche in Bessara- 
bien bereits schon Beweise genug davon gegeben hat, daher auch 
die k. Gakizische Landesregierung selbft den Viehtrieb aus jenem 
enropäisch-russischen Bezirke ganz einzustellen veranlaßt wurde. 
Es kann daher auch keinem Zweifel unterliegen, daß gegen 
eine solche Krankheit immer die allerstrengsten Maßregeln in 
Anwendung zu bringen seien, wovon aber nebst der Grenzsperre 
auch die gänzliche Aufhebung des Weidetriebes eines der wirk- 
samsten Mittel zu nennen ist, um so mehr, da es sich mit allem 
Grunde vermuthen läßt, daß auch vort die Krankheit zuerst un- 
ter den Weide-Thieren, an den zunächst liegenden Grenzen, und 
dann erst weiterhin verbreitet worden sei. 
Was aber nun noch die umständliche diätetische Behandlung 
des Viehes insbesondere des Hornviehes zur Abhaltung sowohl 
der spontanen Entstehung jener in Niederösterreich ausgebrochenen 
Rinderpest, als auch der Weiterverbreitung derselben mittelst 
Ansteckens im Falle ihres Ausbruches betrifft, so möchten hiezu, 
nebst den breits erschienenen und am ausführlichsten hauptsäch- 
lich in jener allerhöchsten Verordnung vom 22. Dez. 1813, und 
selbst schon viel früher in der höchstlandesherrlichen Verordnung 
vom 9. Juni 1796, die Hornviehseuche betreffend, enthaltenen 
Anordnungen, Belehrungen und Vorschriften, noch folgende Maß- 
regeln und Mittel gegen diese Seuche, welche allem gegründeten 
Anschein nach nur selten allein und für sich, sondern in den 
meisten davon ergriffenen Viehstücken als eine Complication der 
Rinderpest mit dem sogenannten Milzbrand, und daher als die 
im wahren Sinne verheerendste Thierkrankheitsform und Seuchen- 
Art vorkömmt, von der allerunterthänigst ehrfurchtsvollst Unter- 
zeichneten in unmaßgeblichen Vorschlag zu bringen sein: 
1) Die unbedingt einzuführende Stallfütterung als die ei- 
gentliche und zweckmäßigste diätetische Behandlung für das
	        
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