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Hornvieh, wie für jedes andere Hausthier, gegen den ohne Aus-
nahme und unverzüglich aufzuhebenden Weidetrieb selbst mit
Beziehung auf alle anderen Haus= und Weidethiere.
2) Die sorgfältigste Reinhaltung der in einem ganz gesun-
den und zweckmäßig gebauten Stalle befindlichen Thiere, durch
zweimal täglich, oder Frühe und Abends zu wiederholende Rei-
nigung ihres Körpers auf angemessene Art oder nach den Re-
geln der Diätetik nebst der Abhaltung und Wegschaffung aller
dasselbe verunreinigenden Gegenstände, selbst anderer Thiere,
im Stalle oder Stand derselben, vorzüglich aber der täglich zu
verbrauchenden und stets wieder mit neuer, reiner, trockner und
dichter zu erneuernden Streu, und Ausreinigung der besudelten
Krippen, Geschirre und Geräthe.
3) Die genau zu besorgende Haupt= und Zwischenfütterung
des Viehes nach den Regeln der Veterinär-Diätetik mit dem sei-
ner Natur entsprechenden, wohl aufbewahrten und reinen übrigens
auch zwar befeuchteten — doch nicht stundenlang zuvor im
Wasser eingeweichten Körner-, Kräuter= und Wurzel-Futter in
abgemessenen Portionen, ohne Störung der völlig und beson-
ders als Rumination vor sich zu gehenden Verdauung.
4) Fleißige, dem Instinkt der Thiere entsprechende Trän-
kung mit reinem, überschlagenen daher blos kühlem, hie und da
mit Salz vermischten Brunnenwasser ohne irgend einen andern
Beisatz, besonders von sogenanntem Oel= oder Lein= und Reps-
Kuchen, und auch mit Vermeidung des sogenannten Treber= und
Branntweinspülig-Tranks und Futterbreies.
5) Eine täglich einmalige Bewegung der Thiere auf eine
Stunde im Hofe der Oekonomie, entweder blos Vormittags
während der Reinigung der Ställe, oder auch Nachmittags nach
der Fütterung und Verdauung; während aber die Bewegung
der Mähnthiere, im Zug oder am Pfluge, dafür hinreichend bleibt.
6) Ein täglich 1 bis 2 mal, oder Frühe und Abends vor-
zunehmende Ausräucherung der Ställe mit den aus Kochsalz,
Braunstein und Chlorkalk mittelst Vitriolsäure entwickelten Dün-
sten, wenigstens ½ Stunde lang, bei verschlossenen Thieren und
Fenstern, und nach Entfernung des Viehes, dessen Wiederein-
tritt erst einige Zeit nach gänzlicher Zerstreuung der Dünste
aus dem geöffneten Stalle, und nach vorhergängiger Durch-
räucherung desselben mit aromatischen Dämpfen aus Wach-
holder-Sträuchen und Beeren, mit Pech vermengt, geschehen darf.