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7) Außer diesem Mittel aber noch die Tag und Nacht fort-
währende Verdünstung von aromatischem Essig durch Digestion
von Salbei-Rauten und Dostenkraut mit Kampher und Wein-
essig bereitet in flachen, weiten, seichten, an den vier Ecken des
Stalles angebrachten Gefäßen, unter steter Wiederanfüllung
derselben nach der völligen Verdünstung des Essigs.
8) Ferner nach bereits geschehenem Ausbruche der Seuche
in einem Stalle, auch noch die Anwendung von ein Paar bren-
nenden Pechfackeln in denselben jede Nacht hindurch, als ein
höchst wirksames Zersetzungs= und Vertilgungsmittel des aus
dem kranken Körper beständig sich ausscheidenden Krankheits-
Stoffes.
9) Das Verbot theils jedes Eintriebes von fremdem Vieh,
aus schon angesteckten oder doch verdächtig gewordenen Gegen-
den, namentlich aus Ungarn, Mähren und Böhmen — theils
jeder Einfuhr aller von solchen an der Krankheit gefallenen oder
auch nur derselben verdächtigen Thieren abgenommenen Theile,
als Häute, Haare, Hörner, Klauen u. a.
10) Zugleich die Einführung einer strengen Stallbezirks-
und Grenzsperre, mit Contumaz-Anstalt, nämlich gegen das
Ausland bei fortdauerndem oder wieder einzuführendem Vieh-
handel damit und im Inlande bei schon ausgebrochener Seuche
gegen ihre Weiterverbreitung.
11) Strenges Verbot aller Präservativ-Kuren an gesunden
Viehstücken, besonders mit den, in dieser Krankheit überhaupt
ganz verwerflichen Aderlässen und Abführungsmitteln, sowie aller
Selbstkuren der Eigenthümer an ihrem kranken Vieh, und jeder
Pfuscherei solcher Art.
12) Unverzügliche Absonderung der noch gesunden Thiere
von den bereits erkrankten und diesen zunächststehenden aber eben
daher verdächtigen Stücken, und zwar in abgelegene Ställe oder
Hütten, und Behandlung der anderen, an dem Erkrankungsorte
selbst, oder am sichersten in einem eigens dazu bestimmten Pest-
stalle, durch ordentliche, unterrichtete und approbirte Thierärzte
im Benehmen mit den Physikern, welchen Ersteren überhaupt
die Anleitung der Eigenthümer zu ihrem Verhalten in solchen
Fällen, sowie auch die therapeutische Behandlung der kranken
Thiere, und die Sorge sowohl für die richtige Anwendung der
obigen diätetisch -präservativen Mittel, als für die Vergrabung
Med.-Verordn. 2. Bd. 38