599
Nr. 20,577. S. 251.
Entschließung der k. Regierung von Oherbayern, K. d. J., vom
7. Februar 1860, Ausbruch der Rinderpest in Oesterreich betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Dg nach officlellen Nachrichten aus Oberösterreich die
Rinderpest in dieser Provinz erloschen ist, so haben die durch
Regierungs-Ausschreiben vom 5. v. Mts. Nr. 15,420, Kreis-
amtsblatt S. 41—44, angeordneten Beschränkungen bezüglich
der Vieh= und Waaren-Transporte aus Oberösterreich, Salz-
burg und Tirol nun wieder außer Wirksamkeit zu treten.
Bezüglich der aus Böhmen kommenden Transporte hat es noch
bei den früheren Beschränkungen sein Verbleiben. Uehrigens
werden alle Distrikts-Polizeibehörden, namentlich aber die
Gränz-Polizeibehörden angewiesen, den Gränzverkehr und den
Gesundheitszustand der Thiere fernerhin sorgfältig zu beobachten,
da im Falle eines unerwarteten Wiederauftretens der Seuche.
die Abwehrmaaßregeln abermals in voller Ausdehnung aufleben
müßten. Auffallende Vorkommnisse sind jederzeit sogleich zu
berichten.
München, den 7. Februar 1860.
Kgl. Regierung von Oberbayern, K. d. J.
III.
Vorkehrungen gegen die Lungeuseuche.
g. æss.
Entschließung der k. Regierung des Illerkreises vom 23. August 1815,
die Lungenseuche unter dem Hornviehe betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nach eingekommenen Berichten zeigt sich in mehreren Be-
zirken des Iller-Kreises unter dem Hornvieh eine Lungenkrankheit.
Aus den wiederhohlten desfalls angestellten Untersuchungen
geht hervor, daß diese Krankheit mitunter durch Fehler bei der
Wartung und Behandlung des Viehes verursacht worden ist,
und deshalben hat es die unterfertigte Stelle für nothwendig
gefunden, den Landmann auf diese Fehler aufmerksam zu
machen, und ihn über die Beschaffenheit der Krankheit, ihre
Ursachen, die Mittel, wodurch sie verhütet werden kann, und