Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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ausgeathmete Luft der Träger des Ansteckungs-Stoffes zu sein. 
Es versteht sich von selbst, daß die Kraft, Bösartigkeit und 
Fähigkeit der Weiterverbreitung des Ansteckungsstoffes zunimmt, 
wenn die Beschaffenheit der Luft und des Körpers der Thiere 
oder andere die Krankheit veraulassende Ursachen hiebei mitwirken. 
§. 9. Zu solchen, die Lungenseuche für sich veranlassenden 
oder den Ausbruch begünstigenden und unterhaltenden Ursachen 
gehören 
A. Im Stalle: a) widernatürliche, anhaltende Fütterung 
mit Trebern, Branntwein-Schlempe, Kartoffel-Schlempe, Oel- 
kuchen oder sogenanntem Gesotte zur Erzeugung großer Milch- 
Produktion oder schneller Mastung; b) verdorbenes Fukter, be- 
sonders saueres, verschlammtes, schimmlichtes, vermodertes 
Heu, Stroh, faule, schimmlichte Kräuter, Wurzeln und Knollen; 
J) unreines, trübes, schlammichtes Trinkwasser; d) zu anhaltende 
Ruhe, besonders in starkgefüllten Ställen; e) zu kalte, zugige 
oder zu warme, dumpfe Ställe und f) unreine Ställe und ver- 
nachläßigte Pflege der Thiere. 
B. Auf der Weide: a) zu früher Weidetrieb im Früh- 
jahre und zu später im Herbste oder Weide bei Reif und Nebel; 
b) sumpfige, moorige, eingeschlossene oder sehr hohe, den Win- 
den ausgesetzte Weiden; c) greller Wechsel von Hitze und Kälte, 
besonders, wenn die Thiere Nachts auf der Weire bleiben; 
d) schlammichtes, faules Pfützen= oder auch Schnee-Wasser. 
III. Vorbereitungs-Maßregeln gegen die Lungen- 
Seuche und deren Verbreitung. 
§. 10. Um die Lungenseuche zu vermeiden, hat der Vieh- 
Besitzer vor Allem darauf zu achten, daß er kein an dieser Krank- 
heit leidendes oder derselben verdächtiges Stück Vieh in seinen 
Stall oder sein Vieh mit Solchem in Berührung bringe. 
§. 11. Außerdem sind alle jene Ursachen zu vermeiden, 
welche im §. 9 als die Lungenseuche veranlassend angeführt 
wurden; insbesondere ist 
a) bei der Stallfütterung die widernatürliche Brüh= und 
Schlempe-Fütterung möglichst zu beschränken, dem Viehe täglich 
eine angemessene Menge Rauh-Futter (Heu und Stroh) wenig- 
stens zu zwanzig Pfunden oder, wenn auch Wurzeln, Körner, 
Kräuter und Knollen gefüttert werden, zu zehn Pfunden zu
	        
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