Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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des Steinsalzes zum Lecken und nöthigen Falls auch eine Ader- 
lässe angezeigt. 
c) Ist aber die örtliche Entzündung berelts in Eiterung 
übergegangen, und fließt schon Eiter oder eine übelriechende 
Jauche aus der Spalte oder aus der Krone der Klauen, so 
sind unverweilt eiterzeitigende, Geschwüre reinigende Mittel 
u. s. w. in Anwendung zu bringen, dem Eiter nöthigen Falls 
durch einen oder mehrere Einschnitte ein freier Abfluß zu ver- 
schaffen, die Geschwüre nach den Regeln der Chirurgie zu be- 
handeln, und ein etwas schon abgetrenntes Hornstück sogleich 
wegzuschneiden, u. s. w. 
d) Gegen die im Maule erscheinenden Geschwüre oder 
Blasen dient das Auswaschen desselben mit Essigwasser, 
Salzwasser, das Beschmieren der Geschwüre mit gesalzenem 
Honige u. s. w. 
Diese Vorbeugungs= und einfache Behandlungsweise soll 
im gegebenen Falle um so mehr in unverzügliche Anwendung 
kommen, als die genannten Mittel auf dem Lande selbst überall 
vorfindlich, mit unbedeutenden Kosten verbunden, und immerhin 
auf die gewöhnlichen Krankheitsfälle der Art anwendbar sind, 
und bei besondern Steigerungen, Complikationen u. s. w. aber 
es dem Ermessen der behandelnden Aerzte anheim gestellt ist, 
ihren Heilplan hienach einzurichten, und zu modifiziren, die 
auch nicht unbeachtet lassen werden, ob die fragliche Klauenseuche 
als Krankheitsform in dem vorhandenen Falle für sich besteht, 
oder ein Sympton der Maurlseuche sei. 
Passau, den 21. August 1827. 
Kgl. Regierung des Unterdonaukreises, K. d. J. 
8. 264. 
Entschließung der k. Regierung des Unterdonaukreises, K. d. J., 
vom 19. Oktober 1833, die in verschiedenen Distrikten des Kreises 
herrschende Maul-Klauenseuche betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Bei der gegenwärtig in verschiedenen Distrikten des Kreises 
herrschenden Maul= und Klauenseuche sieht sich die unterzeichnete 
Stelle veranlaßt, den Polizeibehörden folgende Vorschriften in 
Betreff dieser Viehseuche zu ertheilen:
	        
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