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Es zentzündet sich dann die Maulschleimhaut, wird roth, heiß,
geschwollen, Speichel und Schleim wird vermehrt abgesondert,
und fließt schäumend aus dem Maule. Nach 48 Stunden
bilden sich auf der Maulschleimhaut, Zunge, am Gaumen, den
Lippen, und auf dem Flotzmaul erbsen= und nußgroße Blasen
mit heller, gelblicher Flüssigkeit gefüllt. Diese Blasen platzen
nach wenigen Stunden, die Oberhaut des innern Maules, der
Zunge u. s. w. löst sich ab, und die wunden Stellen erscheinen
roth, geschwollen und schmerzhaft. Gewöhnlich geht die Heilung
des Mundes rasch vor sich, Fressen und Wiederkauen werden
wieder möglich und die Thiere erholen sich bald.
Beim bösartigen Verlaufe heilen aber die Geschwüre
des Maules nicht, sondern werden schrundig, bedecken sich mit
Schorfen, Fressen und Wiederkauen hört auf, die Thiere gehen
hektisch und wassersüchtig zu Grunde, oder kränkeln lange Zeit
hindurch.
Auch bei Verbindung mit Milzbrand, als Lungen-Anthrax
oder Lungenkrebs, bilden die Blasen jauchige und tieffressende
Geschwüre.
Die Schafe werden selten von der Maulseuche allein,
sondern meistens zugleich mit der Klauenseuche befallen;
ihr Verlauf ist übrigens derselbe, nur noch gelinder.
Die Schweine leiden zumeist an Maul= und Klauen-
seuche gleichzeitig und mit Smlie gutartigen Verlaufe.
§. 5
Die Klauenseuche kommt beim Rindvieh selten vor,
und meistens mit der Maulsenche verbunden, gewöhnlich im
gelinden Grade.
Beim gutartigen Verlaufe zeigt sich nach den oben
bei der Maulseuche angeführten Vorläufern, zuerst Schmerz am
Klauentheile eines oder zweier Füße mit Lahmgehen und schmerz-
haftem Auftreten.
Gewöhnlich sind es die zwei vordern oder hintern Füße,
oft auch alle vier. Die Klauen sind dabel wärmer, gegen den
Druck empfindlich und in der Spalte und in der Krone ange-
schwollen. Nach ein paar Tagen entstehen an der schmerzhaften
und geschwollenen Stelle Bläschen, wie bei der Maulseuche im
Maule, welche bald platzen, und rothe, nässende Wunden hinter-
lassen, welche gewöhnlich bald selbst ohne Behandlung heilen,
oder doch geeigneter Hilfe mindestens binnen 14 Tagen weichen.